Erstellt am 20.02.2014 um 08:38 Uhr von Kölner
Was er will oder nicht, ist völlig unerheblich!
Lasst ihn kontrollieren, aber ohne Euer zutun!
Lieber Herr AG,
aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen und Kritik an der Erstellung der Wählerliste etc., teilen wir Ihnen folgendes mit:
Der WV hat im Rahmen der WO und der Gesetze, sowie der Urteilslage die Größe des Betriebsrates, die Anzahl der Wahlberechtigten zu prüfen und aktuell zu halten.
Dies erfolgt mit großer Sorgfalt und ausschließlich auf der Grundlage gültiger Gesetze und anhand der Wahlordnung.
Ihnen steht es daher frei, einen Anwalt zu konsultieren oder auch ggf. den Klageweg zu beschreiten. Wir müssen und dürfen Sie aber bitten, ausschließlich diese Wege zu beschreiten.
Ab sofort können und dürfen wir - auch im Sinne der Durchführung einer ordnungsgemäßen und vor allem unbeeinflussten Wahl - in dieser Hinsicht keine Statements mehr abgeben.
Erinnern möchten wir freundlich, dass Sie der entsprechenden Mitwirkungspflicht gemäß WO folgen müssen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Erstellt am 20.02.2014 um 08:44 Uhr von uneinsichtig
@Kölner
vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!!!
Gruß
Erstellt am 20.02.2014 um 11:54 Uhr von nicoline
*(lässt jede Kleinigkeit vom Anwalt prüfen) und dass er es eh anzweifeln lässt, da seiner Meinung nach LA nicht zählen...*
Wenn er wirklich einen Anwalt hat, wird dieser ihn über das 2013 ergangene Urteil zu den LA informieren (müssen)
Erstellt am 20.02.2014 um 15:43 Uhr von gironimo
.... den Anwalt wird es freuen, bei vielen Anfragen klingelt die Kasse.
Ich kann Kölners Vorschlag nur Unterstützen, lasst Euch nicht verrückt machen.
Zusätzlich könnt Ihr ja den AG auffordern selbst ein Seminar zu besuchen (gibt's bestimmt auch vom Arbeitgeberverband). Dann kann er selbst an Hand der Zahlen, die er Euch geliefert hat nachrechnen.
Erstellt am 20.02.2014 um 16:42 Uhr von betriebsratten
@ nicoline Welches Urteil von 2013?
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 20.02.2014 um 17:02 Uhr von nicoline
@betriebsratten
BAG 13.3.2013, 7 ABR 69/11
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bag-leiharbeiter-zaehlen-mit-bei-betriebsratsgroesse_76_169576.html