In unserem Betrieb gibt es 48 eigene Mitarbeiter und 22 überlassenen Arbeitnehmer. Diese haben das aktive Wahlrecht, dürfen jedoch nicht gewählt werden. Ist bei der Berechnung der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen?
Wenn nicht, wären 3 BR zu wählen, wenn ja, dann 5.

Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort.

Gruß
Martin