Erstellt am 19.02.2014 um 06:51 Uhr von Kölner
Erstellt am 19.02.2014 um 07:22 Uhr von Hartmut
Hallo wolkig, wäre das so einfach zu entscheiden, dann gäbe es niemals Diskussionen mit dem Arbeitgeber, sondern es gäbe eine feste Checkliste 'Leitender', die hakt man ab und unten kommt das Ergebnis raus. So einfach ist es ja leider nicht. Allerdings, wenn du fragst, eher einer oder eher alle Punkte, dann eher alle.
Erstellt am 19.02.2014 um 07:25 Uhr von brsieben
...wenn man genauer hinschaut, steht am Ende jedes Punktes in §5,4 BetrVG "oder". Nach meiner Deutung sind das also Alternativen, die NICHT ALLE erfüllt sein müssen, denn sonst stände dort "und".
Erstellt am 19.02.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
Ja - ein oft strittiges Thema, dass nicht immer klare Grenzen erkennen lässt.
In diesem Zusammenhang sollte man sich den Text im § 5 Abs. 4 Nr. 1 BetrVG einmal auf der Zunge zergehen lassen. Dort steht:
Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
1. aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, (....) den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist (....)
Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat? Hat er sagen wollen, der Wahlvorstand kann leitende Angestellte kreieren?
Erstellt am 19.02.2014 um 09:46 Uhr von Nubbel
http://www.betreibsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/L/shortlink/leitende-angestellte
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb mindestens eine der folgenden unternehmerischen Teilaufgaben wahrnimmt:
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da bleiben keine fragen offen, und ja, der wahlvorstand hat da einen ermessenspielraum.