Wir haben bei uns in der Firma einen Mitarbeiter der nach § 615 BGB freigestellt ist. Dieser Mitarbeiter möchte auf die Wahlliste, leider hat der Wahlvorstand diesen Mitarbeiter nicht informiert, ab wann und wie Lange diese Liste aushängt.
Der Freigestellte Mitarbeiter wird jetzt wohl hiergegen Klagen, da er sich nicht auf der Liste befindet. Wie stehen die Aussichten bei dieser Klage ?