Erstellt am 14.02.2014 um 16:19 Uhr von gironimo
Diese Frage würde ich an die Gewerkschaft richten (oder das Arbeitsministerium). die den Tarif ausgehandelt hat.
Normaler Weise wäre ja die Antwort: Nein, er ist nicht wahlberechtigt. Immerhin heißt es aber im § 46 Abs. 4 RTV auch " (...) die Betriebszugehörigkeit gilt insoweit als nicht unterbrochen."
Wie immer das zu verstehen ist.
Erstellt am 14.02.2014 um 21:57 Uhr von Hartmut
Hallo tarzan, das BetrVG ist manchmal etwas schräg. So würde ich hier sagen, wie gironimo, er ist Zur Zeit nicht Teil des Betriebs und darum auch nicht wahlberechtigt. Allerdings, zur Betriebsgröße (wenn es darum geht, die Anzahl Sitze im BR zu ermitteln) muss man ihn zählen, denn unterjährig ist er ja offenbar mit schöner Regelmäßigkeit dabei.