Erstellt am 13.02.2014 um 17:26 Uhr von nicoline
Wenn es nur einen Wahlvorschlag / eine Liste gibt, dann muss nicht jeder Kandidat auf der Liste 6 Unterschriften haben, sondern nur die ganze Liste insgesamt 6 Unterschriften. Wenn es mehrere Listen gibt, muss es auf jeder Liste 6 Stützunterschriften geben. Man kann mit seiner Unterschrift immer nur eine Liste unterstützen. Hat man aus Versehen auf mehreren Listen eine Unterschrift geleistet, wird man vom WV aufgefordert, sich zu entscheiden.
PS: Ob es tatsächlich eine Personenwahl wird, kann man nicht festlegen, das ergibt sich einfach daraus, ob nur eine Liste eingereicht wird.