Erstellt am 09.02.2014 um 13:26 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn seine kandidatur unterschrieben ist, bleibt er drauf bis der WV schriftlich ihn auffordert sich zu entscheiden welche kandidatur er aufrecht hält. äussert er sich nicht wird er auf allen listen gestrichen.
wenn nur eine liste eingereicht wird, wird man gefragt ob man die wahl ,annimmt oder nicht.
steht alles in der WO.....
MFG
Erstellt am 09.02.2014 um 14:47 Uhr von nicoline
Rattle,
hier geht es doch gar nicht darum, ob ein Kandidat auf 2 Listen gleichzeitig steht und auch wenn nur eine Liste eingereicht wird, kann ein Kandidat äußern, dass er von der Liste gestrichen möchte. In der WO steht nichts darüber, ob man sich als Kandidat streichen lassen kann.
Checker,
die Streichung eines Kandidaten ist nicht vorgesehen. Der Kandidat kann nach der Wahl erklären, dass er die Wahl nicht annehmen möchte. Solltet ihr ihn trotzdem streichen, muss die komplette Liste einschließlich Zustimmungserklärung und Stützunterschriften neu gemacht werden.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:29 Uhr von Checker
Zunächst Danke für das Feedback,
Ich möchte noch ergänzen, dass es sich hier nicht um eine Doppelkandidatur handelt.
Der Kandidat ist zwar auf der Wahlvorschlagsliste benannt, da er auf unsere Liste drauf wollte, verweigert aber jetzt seine Unterschrift zur Kandidatur zu geben.
Daher die Frage: Muss die Liste erneuert werden, da hier die Unterschrift des Kandidaten fehlt und folgt daraus, dass auch die Stützunterschriften neu eingeholt werden müssen?
Gruß Checker
Erstellt am 09.02.2014 um 16:02 Uhr von nicoline
Checker,
wenn ihr die Liste ohne Zustimmung des Kandidaten einreicht muss der WV Euch eine Nachfrist von 3 Tagen gewähren. Da der Kandidat ja auch dann wahrscheinlich nicht unterschreiben wird, wäre die Liste dann ungültig. Also, wenn ihr ihn jetzt von der Liste streicht, müsst ihr mindestens alle Stützunterschriften neu einholen und die Nummerierung ändern. Ich würde die Liste komplett neu machen, ihr habt doch noch Zeit.
Erstellt am 09.02.2014 um 16:06 Uhr von wischwasch
Der Kollege sollte im Interesse der Wahl mitspielen. Er kann ja nach der Wahl das Mandat ablehnen oder seinen Rücktritt erklären.
Erstellt am 09.02.2014 um 16:08 Uhr von nicoline
wischwasch,
warum, wenn noch genug Zeit ist?
Erstellt am 09.02.2014 um 16:27 Uhr von Checker
nicoline,
Deine Argumente leuchten mir ein. Ich denke, so werden wir verfahren. Danke an alle, die sich gemeldet haben.
Gruß
Checker
Erstellt am 09.02.2014 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
" Solltet ihr ihn trotzdem streichen, muss die komplette Liste einschließlich Zustimmungserklärung und Stützunterschriften neu gemacht werden."
Warum müssen die Zustimmungserklärungen neu gemacht werden?
Erstellt am 09.02.2014 um 17:37 Uhr von Oblatixx
Weil auf der neuen Liste vielleicht noch keine stehen?
Erstellt am 09.02.2014 um 18:50 Uhr von ActionHero
Es kann nur wie von nicoline beschrieben verfahren werden.
Siehe: LAG Nürnberg Beschl. v. 16.02.2006, Az.: 2 TaBV 9/06 - hier besonders Rdn 24 u. 25
Amtlicher Leitsatz
Der Wahlvorstand ist - abgesehen von einer Mehrfachbewerbung im Sinn des § 27 Abs. 8 WO - zu einer Änderung des eingereichten Wahlvorschlags, insbesondere zu einer Streichung einzelner Bewerber, nicht befugt.
Anmerkung: Der Listenführer auch nicht!
Erkennt der Wahlvorstand, dass er irrtümlich einen eingereichten Wahlvorschlag zunächst als gültig behandelt hat, darf er den als ungültig erkannten Wahlvorschlag nicht weiterhin als gültig behandeln.
Anmerkung: Heilung nur durch Neuerstellung möglich. Gilt auch für Unterstützerunterschriften.