Erstellt am 05.02.2014 um 16:39 Uhr von Pjöööng
1. Studenten: Seid Ihr eine Universität? Studieren die Studenten bei Euch? Oder habt Ihr bei Euch Arbeitnehmer die auch studieren?
2. Ferienarbeiter: Die arbeiten doch wohl während der Ferien auf einem Arbeitsplatz von jemandem der im Urlaub ist? Diese Stelle wird dann natürlich nur einmal gezählt.
3. Praktikanten: Was sind das für Pratika(nten)? "Arbeiten" die bei Euch, oder bekommen sie nur die Gelegenheit mal in Eurem Betrieb zuzugucken und/oder eigene Arbeiten/Forschungen zu erledigen?
4. Selbständige: Wie sind deren Arbeitszeiele definiert? Arbeitnehmerähnlich oder Werksvertragsähnlich?
5. Elternzeit: Elternzeitler sind mitzuzählen, allerdings nicht AN die diese vertreten (die Stelle ist also nur einmal zu zählen). Bei meinem BEEG hat der § 20 nur zwei Absätze...
6. Aushilfen: Wären bei ein oder zwei Monaten in der Regel nicht zu zählen.
7. Kündigungen: Was passiert mit dem Arbeitsplatz? Bleibt der unbesetzt?
8. 450 Euro Kräfte: 450 Euro hat nur etwas mit der Besteuerung und den Sozialabgaben zu tun. Das sind Teilzeitmitarbeiter.
Erstellt am 06.02.2014 um 08:12 Uhr von WAHLEN
@Pjöööng
1. Studenten hast recht sorry..
2. Ferienarbeiter kommen in den ferien, auch zur Urlaubsvertretung, aber es kommen wesentlich mehr wie im Urlaub sind, also wirklich als Urlaubsvertretung sind die nicht geplant, eher als billige Arbeitskräfte!!
3. Ne die arbeiten richtig bei uns, jedes Jahr mind. 3 Stück für paar Monate, z.B. in der Qualitätssicherung...
4. Selbstständige: Arbeitnehmerähnlich...kommt nach bedarf und erledigt Aufgaben für den EDV-Leiter
5.Es hat bei uns niemand einen festen Platz am Arbeitsplatz, an dem tag mal hier am andern dort... und als Erstaz(laut Anhörung) wurde keiner eingestellt. ganz normale Einstellung wenn dann ohne Bezug auf eine Schwangere oder Ersatz.
6.Warum zählen die nicht, die kommen jedes Jahr wieder für den gleichen Zeitraum zur Verkaufsspitzen Abdeckung(Weihnachten)
7. Wie gesagt, extra für die gekündigte Person kommt niemand, wie gesagt es arbeitet keiner an einem festen Arbeitsplatz. Routieren
8. werden die dann voll mitgezählt oder nur Anteilhaft?
Noch eine Frage:
wie sieht es mit Rentnern aus die 2013 in Rente sind (wären 4 Stück)
für diese Personen wurde auch kein Ersatz gebracht, bei Einstellungen auf jedenfall nicht auf Ersatz für den Rentner bezogen.
In welchem Paragraphen findet man die ganzen Beschreibungen wer zur BR-Größe zählt und wer nicht?
Gruß
Erstellt am 06.02.2014 um 14:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (WAHLEN):
"Ferienarbeiter kommen in den ferien, auch zur Urlaubsvertretung, aber es kommen wesentlich mehr wie im Urlaub sind, also wirklich als Urlaubsvertretung sind die nicht geplant, eher als billige Arbeitskräfte!!"
Da Ferienarbeiter vermutlich nicht so effizient arbeiten können, wie die Stammbelegschaft, wäre hier vermutlich ein Schlüssel bis 1,5 (Ferienarbeiterstunden pro ausgefallener Stammbelegschaftsstunde) durchaus plausibel. Wenn es adrüber hinaus noch weitere Spitzen abzuzarbeiten gibt, sind diese Ferienarbeiter wegen ihrer nur überschaubaren Anwesenheit im Betrieb eher nicht zu zählen.
Zitat (WAHLEN):
"3. Ne die arbeiten richtig bei uns, jedes Jahr mind. 3 Stück für paar Monate, z.B. in der Qualitätssicherung..."
Dann sind sie grundsätzlich mitzuzählen.
Zitat (WAHLEN):
"4. Selbstständige: Arbeitnehmerähnlich...kommt nach bedarf und erledigt Aufgaben für den EDV-Leiter"
Wie sind denn diese Aufgaben definiert? Bekommt er direkte Arbeitsanweisungen?
Zitat (WAHLEN):
"5.Es hat bei uns niemand einen festen Platz am Arbeitsplatz, an dem tag mal hier am andern dort... und als Erstaz(laut Anhörung) wurde keiner eingestellt. ganz normale Einstellung wenn dann ohne Bezug auf eine Schwangere oder Ersatz."
Ist zwar für mich nicht nachvollziehbar, aber in diesem Falle würde ich sie voll mitzählen, sofern die Elternzeit in absehbarer Zeit endet.
Zitat (WAHLEN):
"6.Warum zählen die nicht, die kommen jedes Jahr wieder für den gleichen Zeitraum zur Verkaufsspitzen Abdeckung(Weihnachten)"
Damit sind sie aber "in der Regel" nicht bei Euch beschäftigt.
Zitat (WAHLEN):
"7. Wie gesagt, extra für die gekündigte Person kommt niemand, wie gesagt es arbeitet keiner an einem festen Arbeitsplatz. Routieren"
Heute Buchhaltung und morgen Kraftfahrer? Erstaunlich. Dann wären aber die Rentner die bereits ausgeschieden sind, oder innerhalb des nächsten jahres ausscheiden, nicht mitzuzählen.
Zitat (WAHLEN):
"8. werden die dann voll mitgezählt oder nur Anteilhaft?"
Das BetrVG vierteilt niemanden. Es gibt dort nur ganze Arbeitnehmer.
Zitat (WAHLEN):
"In welchem Paragraphen findet man die ganzen Beschreibungen wer zur BR-Größe zählt und wer nicht?"
Da gibt es keinen Paragraphen für, nur Rechtsprechung und Kommentare.