Erstellt am 29.01.2014 um 08:51 Uhr von Nubbel
und da gab es nie niemals nicht ne klitzekleine ausnahme?
Erstellt am 29.01.2014 um 08:57 Uhr von sheila
nein, da gab es nie eine Ausnahme (außer ich stand im Stau)
Erstellt am 29.01.2014 um 09:03 Uhr von pillepalleTR
§106 GewO ist da ziemlich eindeutig.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
Wobei dir u.U. der Begriff "billiges Ermessen" helfen könnte: wenn du also z.B. nachweisen kannst, dass durch die geänderte AZ deine private Planung (Kinderbetreuung,Pflege von Angehörigen etc.) ins "Stolpern" gerät, sehe ich eine Chance.
Erstellt am 29.01.2014 um 09:04 Uhr von gironimo
Gibt es einen Betriebsrat im Betrieb?
Erstellt am 29.01.2014 um 09:19 Uhr von sheila
Ja, es gibt einen BR bei uns. Die meinen allerdings dass dies im Direktionsrecht des AG liegt.
Meine gesamte private Planung ist seit Jahren auf dieser AZ ausgelegt. Zwar sind meine Kinder schon groß, aber alle meine Aktivitäten sind auf diese AZ ausgelegt. Ich bin ehrenamtlich im Verein tätig und unterstütze meine Schwiegermutter (sie hat keinen Führerschein und wir leben auf dem Land). Desweiteren habe ich einen Fahrtweg von ca. 70 Kilometer einfach (mit meiner AZ umgehe ich den Stau).
Erstellt am 29.01.2014 um 09:34 Uhr von Snooker
Hier hat meiner Meinung nach der §106 GewO gar nichts mehr zu suchen. Hier muss man beachten das dies über einen Zeitraum von 11 Jahren geschehen ist. Durch dies Konkludente Handeln ist eine Präzesierung des Arbeitsvertrages entstanden. Ich denke wenn es wirklich so eindeutig ist sollte es notfalls für einen Fachanwalt kein Problem sein dies durch zu bekommen, sollte euer BR da nicht in die Gänge kommen.
Erstellt am 29.01.2014 um 09:41 Uhr von gironimo
Na - der macht es sich aber einfach.
Der BR hat unter anderem auch die allgemeine Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (das sind eben nicht nur Kinder!) zu fördern und die AN sind im Betrieb nach billigem Ermessen zu behandeln.
Da kann man doch als Interessenvertreter nicht einfach sagen, der AG kann tun und lassen was er will, wenn er nur einen Paragraphen findet, auf den er sich berufen kann.
Zwei Möglichkeiten. Du nimmst die Sache selbst in die Hand und beschwerst Dich beim AG und nimmst hierzu ein BR-Mitglied Deines Vertrauens mit (der/diejenige, die Dein Ansinnen mitträgt).
Oder Du probierst es mit einer Beschwerde beim BR im Sinne § 85 BetrVG. Das bringt natürlich nur etwas, wenn es Dir gelingt, die Kollegen wachzurütteln (an sich aber der wirkungsvollere Weg).
Erstellt am 29.01.2014 um 09:43 Uhr von Nubbel
tja snooker, konkretisierung des arbeitsvertrages funktioniert nicht in allen lebenslagen
LAG Rheinland-Pfalz mit dem Urteil vom 12.02.2009, Aktenzeichen 11 Sa 661/08
BAG 23.09.04, NZA 2005, 359
Erstellt am 29.01.2014 um 09:55 Uhr von Snooker
@Nubbel
Du weisst ja wie ich zu solchen Urteilen stehe. Es geht immer nach dem wie begründe ich was
In deinen benannten Urteil ging es eh um Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder 6 Tage. Die Tage sind hier bei sheila gar nicht das Thema sondern Beginn und Ende der jetzigen täglichen Arbeitszeit.
Erstellt am 29.01.2014 um 09:58 Uhr von Nubbel
ach, ging es nicht um nachtschichten? komisch, hatte ich mal wieder halluzinationen ,
aber es ist natürlich etwas ganz anderes, wenn einer immer nacht gearbeitet hat und jetzt tag arbeiten soll und das nicht will,
Erstellt am 29.01.2014 um 10:39 Uhr von Lernender
ich mag jetzt nicht suchen. Aber ich erinnere mich an eine Entscheidung des BAG zur Konkrtisierung der AZ. Ging glaube ich um einen Pförtner der nach über 10 Jahren plötzlich wieder im Spät. oder Nachtdienst eingesetzt werden sollte. Das BAG entschied das es trotz der über lange Jahre geübten Praxis nur im Frühdienst zu arbeiten nicht zu einer Konkretisierung der AZ gekommen ist. Vielleicht hat ja jemand eine bessere Erinnerung als ich.
Allerdings sollte sicher die familiäre Situation berücksichtigt werden.
Erstellt am 29.01.2014 um 11:21 Uhr von Snooker
Auch hier könnte ich jetzt ein Urteil posten das in etwa was anderes aussagen könnte. Bringt aber nix weil es auch hier nicht über die gleiche Schicht und die darin befindliche Arbeitsanfang und Ende urteilt. Hier sollte dann doch schon ein Profi, sprich Fachanwat, ein passendes vergleichbares Urteil raus suchen und nicht wir Hobbynierer.
Erstellt am 29.01.2014 um 11:47 Uhr von paula
Was inzwischen völlig klar ist in der Rechtsprechung: der reine Zeitablauf ist nicht das entscheidende Kriterium. Es müssen weitere Umstände hintzutreten warum der AN auf die Konkretisierung vertrauen darf.
Also solche Umstände suchen...