Hallo. Bin zwar BRM, möchte aber evtl. als "normale" Mitarbeiterin aktiv werden, indem ich Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten (bei uns externe Firma) aufnehme: der BR hat eine BV abgeschlossen zur Einführung eines elektronischen Systems zur auftragsbezogenen Zeiterfassung. Ich bin der Meinung, dass die BV nicht genug zum datenschutz hergibt, da nicht genau dargestellt ist, welche Daten wo gespeichert und wie genutzt werden. Da ich schon während der Verhandlungen der BV den BR diesbezüglich nicht sensibilisieren konnte, würde ich die BV gerne vom Datenschutzbeauftragten prüfen lassen. Muss der das, wenn ein "Normal-MA", als nicht BRM, ihn darum bittet?