Erstellt am 26.01.2014 um 17:00 Uhr von kratzbuerste
§ 84 Abs. 1 Satz1 BetrVG:
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.
Erstellt am 26.01.2014 um 17:10 Uhr von Snooker
Hi seesee
Wenn ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt, kannst Du Dich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Nur geht nach meinem Verständnis hier nicht klar heraus ob hier nur nach Deiner Meinung nach in der BV nicht ausreichend geregelt wurde, oder ob ein Verstoß des BDSG vorliegt.
Erstellt am 26.01.2014 um 20:44 Uhr von Topas