Erstellt am 18.01.2014 um 12:39 Uhr von Snooker
Ihr hatten eine Anhörung zu einer beabsichtigten Versetzung vor liegen. Das beabsichtigen einer Maßnahme heißt noch nicht das sie dann auch umgesetzt wird. Intressant wird es erst dann wenn die Vertragsparteien einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen haben und die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde.
Erstellt am 18.01.2014 um 12:54 Uhr von Brocki
Der Vertrag steht wohl, wir wissen aber nicht, welches Beginndatum er hat. Mit der Position ist der Kollege berechtigt, einen Dienstwagen zu ordern. Die Bestellung soll angestossen werden.
Wir (neues Gremium seit Oktober) fänden es schön, wenn Personal hier offen mit uns kommunizieren würde.
Erstellt am 18.01.2014 um 12:58 Uhr von Kölner
Aha. Und weil der Kollege einen Wagen gestellt bekommt, soll es möglichst schnell gehen? Und dafür will man als BR Terror machen?
Erstellt am 18.01.2014 um 13:00 Uhr von Brocki
Wo schreibe ich, dass wir Terror machen wollen? So eine Interpretation ist überflüssig.
Erstellt am 18.01.2014 um 13:09 Uhr von nicoline
@Brocki,
*Intressant wird es erst dann wenn die Vertragsparteien einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen haben und die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde.*
Interessant wird das nur für AG und AN, der BR ist nach erfolgter Anhörung raus. Läßt der AG einen AN den neuen AV unterschreiben, bevor der BR zugestimmt hat, muss er ihn zwar bezahlen, darf ihn aber nicht beschäftigen, es sei denn, er leitet ein Verfahren nach § 100 BetrVG ein.
Aus der Zustimmung des BR zu einer vom AG beabsichtigten personellen Maßnahme (Einstellung, Eingruppierung, Versetzung) ergibt sich für den AN kein Rechtsanspruch auf die Durchführung dieser Maßnahme. Um diese Maßnahme umsetzen zu können, braucht der AG die Zustimmung des BR, wenn er sie dann aber doch nicht umsetzten will, hat der BR keine Handhabe, das durchzusetzen, das meinte die Perso wohl mit "Freiheit des AG". Dazu wirst Du auch im Gesetzestext nichts finden. Hier könnte allenfalls, je nach Sachlage, der AN tätig werden.
Erstellt am 18.01.2014 um 13:23 Uhr von Kölner
Was ist denn der Wunsch deiner Frage?
Nicoline war ja schon so nett, mitzuteilen, dass der BR schon längst raus ist. Du schreibst noch was von "Personal soll offen kommunizieren".
Ich würde das mit dem Wagen schon mal nicht mit dem BR kommunizieren; das würde sich erledigen, weil es Individualrecht ist.
Erstellt am 18.01.2014 um 14:31 Uhr von gironimo
Und was ist, wenn der AG zum 1.2. die Versetzung durchführt?
Dann war die Anhörung sicherlich nicht korrekt, da die gelieferten Informationen falsch waren.
Aber vielleicht gibts auch andere Hinderungsgründe. Einen Informationsanspruch habt Ihr allemal.
Erstellt am 18.01.2014 um 15:53 Uhr von Brocki
@Geronimo: Nach unserem Verständnis auch. Unser AG meint, mit dem alten BR schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Wir starten neu und "wundern" uns über die Form der Kommunikation an der Stelle.
@null: Der Wagen ist schon bestellt. In der abgebenden Abteilung soll zunächst nicht nachbesetzt werden, so dass wir dort eine höhere Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter befürchten.
Im Februar steht die Grundlagenschulung Arbeitsrecht Teil 1 an, da werden wir den Referenten mal zu diesem Thema befragen.
Erstellt am 18.01.2014 um 17:00 Uhr von Kölner
Kein Thema, brocki.
Aber warum kommst du nicht von Anfang an mit ALLEN Infos um die Ecke?
Das macht es so schwierig hier...
Erstellt am 18.01.2014 um 17:49 Uhr von Snooker
Ich verstehe die Diskusion gar nicht. Die Anhörung an sich war doch gar nicht das Thema. Diese war doch wie Brocki schreibt fristgerecht eingereicht und vom BR zugestimmt worden.
Punkt aus Ende. Ist erledigt.
Ich habe mich nun lediglich nach Brocki´s Aussage darauf bezogen. Das wenn die Anhörung ja über die Bühne ist und die Vertragsparteien, hier AN und AG einen neuen Rechtsgültigen Vertag abgeschlossen haben, der AG die Versetzung aber nicht durchführt das es erst dann interessant wird. Sicher ist da das Individualrecht im Spiel. Dennoch ist der BR nicht vollkommen außen vor. Zum einem hat gironimo es benannt und zum anderem hat es der BR dort schon selber erkannt mit der Arbeitüberlastung......und genau da kann ich mit dem AG die ganzen Informationsrechte, Mitbestimmung und Beratungsrechte durch gehen. Das funktioniert auch ganz bequem wegen nur einer Person.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich anzukratzen versucht.
Erstellt am 19.01.2014 um 07:39 Uhr von Oblatixx
Ich habe da paar Bauchschmerzen, wenn man NACH der Zustimmung zu der Personalmaßnahme höhere Arbeitsbelastungen in der alten Abteilung befürchtet. DAS hätte man vorher klären sollen/können/müssen.
Erstellt am 19.01.2014 um 09:32 Uhr von nicoline
Das sehe ich ganz genau so!
Erstellt am 19.01.2014 um 10:05 Uhr von Brocki
Die höhere Arbeitsbelastung haben wir von Anfang an gesehen und haben uns gefragt, ob wir die Arbeitszeitkonten der MA der abgebenden Abteilung im Auge behalten wollen.
Allerdings wurde uns gesagt, dass er einige Aufgaben mitnimmt.
Aus welchem Grund hättet Ihr abgelehnt? Kollege hätte sonst wohl gekündigt, hatte ein Angebot eines Wettbewerbers hiess es.
Generell erhalten wir zur Personalplanung relativ vage Infos.
Erstellt am 19.01.2014 um 14:57 Uhr von Snooker
Warum wird denn immer wieder versucht über das wenn hätte aber zu diskutieren?
Die Sache ist so gelaufen und Ende Gelände. Und es ist richtig das der BR da erst mal keinen Zirkus gemacht hat und der Sache zugestimmt hat.
Ist durch die Versetzung nu ein Loch entstanden das eine Arbeitsverdichtung mit sich bringt obliegt es jetzt dem BR zu schauen wo der Schuh drückt. Dann kann er sich als nächste Maßnahme im Rahmen der §§ 92 und 92a vertrauensvoll an den AG wenden.
Nur so kann man sich als BR dafür einsetzten das sich das Personal erhöht. Geht der AG darauf nämlich nicht ein hänge ich als BR die Hürden für die Genehmigung von Überstunden in diesem Bereich um einiges Höher. Hätten sie der AG nämlich vorab von dieser möglichen Vorgehensweise unterrichtet hätte es mit Sicherheit keine Versetzung gegeben.