Erstellt am 09.01.2014 um 20:07 Uhr von Hoppel
@ clamat
Es kommt ganz wesentlich darauf an, über welchen Zeitraum Du Vollzeit tätig warst.
LAG Hamm, Az.: 8 Sa 2046/05
1. Wird der als Teilzeitkraft eingestellte Arbeitnehmer über mehrere Jahre wegen verstärkten Arbeitsanfalls im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt, so kann dies im Sinne einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrages gewürdigt werden mit der Folge, dass der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer später nur noch im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit einsetzt.
Du solltest Dich zügig von einem Anwalt beraten lassen!
Erstellt am 09.01.2014 um 20:23 Uhr von clamat
Hallo Hoppel, Danke für die schnelle Antwort.
Ich arbeite seit über 2 Jahren Vollzeit und mehr...
Dann werd Ich mir mal schnell ein Guten Anwalt suchen, bin zwar selber Br Mitglied bekomme aber beim restlichen Gremium kein offenes Ohr..