Hallo Kolleginnen und Kollegen
Unsere Hauptnachtwachen sind heute nach Absprache mit uns als Gremium, zu einem dafür angesetzten TOP, in die turnusmäßige Sitzung gekommen. ( 14:00 - 16:00 Uhr ) Danach haben sie die Sitzung wieder verlassen, da ja die Sitzung nicht öffentlich ist.
Nun mussten sie ja um ihre Beschwerde vortragen zu können, in ihrer Freizeit kommen. (Sie arbeiten nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Haben sie Anspruch auf Vergütung als Arbeitszeit? Ich finde in der Rechtssprechung keine Beispiele dafür.
Gruß Schlumpfie