Hallo Allesamt! Ich hab mal eine Frage zum §21 BetrVG(Amtszeit und Wahltermin) Ich bin in den WV eines Betriebsteils eines deutschlandweit operierenden Konzerns berufen worden und mir ist beim Durchschauen der vorhandenen Materialien ein Problem aufgefallen: Die letzten planmäßigen konzernweiten BR-Wahlen fanden vom 04.05.2010 bis 06.05.2010 statt. Das Wahlergebnis wurde daraufhin nach Einhaltung der Ablehnungsfrist bekanntgegeben und nach Ende der Amtszeit des alten BR am 17.05.2010 um 24:00Uhr, nahm der neue BR am 18.5.2010 um 0:00Uhr seine Arbeit auf. So weit, so gut.

Nächstes Jahr sollen die Wahlen konzernweit jedoch erst vom 13.05.2014 bis 15.05.2014 stattfinden. Das bedeutet, daß das Wahlergebnis zeitigstens am 21/22.05.2014 bekannt gegeben werden kann. Da die Amtszeit des jetzigen BR jedoch nach §21 BetrVG am 17.05.2014 um 24:00Uhr enden müsste, folgt daraus eigentlich, daß es 4 bzw. 5 Tage keinen Betriebsrat geben wird. Die Blicke in die Kommentierungen von Fitting bzw, Däubler ergeben eigentlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, wobei ich den §21 BetrVG für recht eindeutig formuliert halte.

Meine Frage ist nun, ob nicht der Wahltermin zwingend vorverlegt werden müsste?? Wir stehen eigentlich kurz davor, unseren Wahltermin eine Woche früher anzusetzen, da unser zentraler Konzern-WV auf unsere Anfrage nicht viel Erhellendes zu sagen wusste und wir uns nicht in die Nesseln setzen wollen. Aber vielleicht gibt es ja hier jemanden, der uns erklären kann, wie man die 4 bzw 5 Tage ohne Betriebsrat umgehen kann!?
Einen schönen Abend und Danke für Eure Hilfe