Erstellt am 20.11.2013 um 18:46 Uhr von schmitti
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstreiseordnung - Leitsatz
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erlässt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden. Az: BAG 1 ABR 91/79
Erstellt am 20.11.2013 um 19:41 Uhr von Nubbel
schmitti, überschriften Können in die Irre führen!
wenn der arbeitgeber aber Anrechnung von arbeitszeiten, die Bildung von fahrgemeinschaften und anderes in dieser richtung regeln will..... dann schon.
eine dienstreiseordnung kann also teilweise mitbestimmungspflichtig sein.
und gerade betriebsräte sollten genau schauen was da wie geregelt wird