Erstellt am 13.11.2013 um 10:58 Uhr von gironimo
Der AG kann nicht einseitig die Stundenzahl kürzen. Das geht nur im gegenseitigem Einvernehmen oder Änderungskündigung. Und da Du ja nicht zustimmen wirst, wird er sich schwer überlegen, ob er eine Änderungsk. ausspricht.
Ein Aufhebungsvertrag ist wahrscheinlich unattraktiv. Also zunächst einmal aussitzen.
Solange er das Gehalt - trotz weniger qualifizierter Tätigkeit - weiterzahlt, ist ja zunächst einmal alles im grünen Bereich. Du kannst dann in aller Ruhe eine vertragsgemäße Beschäftigung fordern, ohne in Stress zu geraten. Da kannst Du Dich dann ggf. mit einem Fachanwalt beraten, wie Ihr die Sache anpackt.
Wenn er natürlich auch das Gehalt kürzen will, musst Du auf jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen.
Gibt es keinen BR bei Euch? Den könntest Du doch zur Vermittlung hinzuziehen. Er wäre ja auch zur Versetzung oder Änderungskündigung zu beteiligen.
Erstellt am 13.11.2013 um 14:40 Uhr von Kabul
Hallo gironimo, danke für die Antwort. Eine vertragsgemäße Beschäftigung gibt es dann nicht mehr. Leider bin ich nicht jemand der gerne aussitzt, ich verliere dann die Motivation, was mir dann wieder letztendlich schadet. BR gibt es nicht. Ich werde mir eine neue Stelle suchen, wenn ich die gefunden habe, spreche ich mit einem Fachanwalt und löse mich dann aus dem Betrieb.
Danke und Gruß
Erstellt am 13.11.2013 um 22:51 Uhr von AlterMann
Hallo Kabul,
eigentlich schade. Wenn Du sowieso in den Sack hauen willst, und den Laden schon so lange kennst, und über Deine Tätigkeit praktisch alle Namen im Betrieb, wärst Du dann vielleicht genau die Richtige für einen Wahlvorstand?? Du hast doch nichts zu verlieren, aber vielleicht einiges zu gewinnen!
Erstellt am 14.11.2013 um 07:45 Uhr von Kabul
Hallo AlterMann,
In den Laden wurde ich erst vor gut einem Jahr geholt und die ganzen Defizite aufzuräumen und alles wieder in Ordnung zu bringen, was ich getan habe. Ich glaube nicht, dass in diesem Betrieb was zu gewinnen ist. Aber danke für den Hinweis. In vielen Betrieben wird man mit Arbeit zugeschüttet, es bleibt einem gar nichts anderes übrig als bis zu 12 Std. Tage einzuschieben weil ja kein Ersatz da ist, der einem hilft (was hier immer wieder versprochen wurde, aber nur Theorie blieb), auch wenn nur bis zu 10 Std. erlaubt sind. Krank gibts nicht, da schluckt man Tabletten, Urlaub nur ausserhalb der Termine. Dann wird ein neues Abrechnungssystem eingekauft und dann erfährt man zufällig von dieser Firma, dass sie die komplette Verantwortung dafür übernehmen und man aus dem Spiel raus ist. Mein Vorgesetzter bleibt dabei cool. Gestern habe ich erfahren, dass sowieso nicht vorgesehen war, mich zu verlängern. Jetzt brauch ich nur noch einen Termin bei einem Fachanwalt in München. Ist echt ärgerlich, aber nicht zu ändern. Armes Deutschland.
Gruß
Erstellt am 14.11.2013 um 15:13 Uhr von Kölner
...vielleicht hast Du ja doch einen befristeten AV. Dann wären Deine Gedankenspiele 'food for nothing'.
Und noch: Dein Jammern über das 'Arme Deutschland' widerspricht Deinem Arbeitsverhalten ganz massiv (10-12 Std.-Tage, etc.) - von Deinem Nick mal ganz zu schweigen.
Erstellt am 15.11.2013 um 07:39 Uhr von Kabul
Hallo Kölner,
ob der AV befristet oder unbefristet ist, spielt bei meiner Entscheidung keine Rolle. Es wäre u.U.nur etwas "Verhandlungsmasse" diesen bei ev. Unbefristung "zurückzugeben". Armes Deutschland deshalb, weil man viel zu häufig heutzutage - und ich habe es mehrfach selbst erlebt und auch andere Personen bestätigen das, dass man Arbeit für 2 bekommt und im Akkord arbeiten darf, der AG alles verändern kann wie er will, wenn man sich nicht wehrt und manchmal hat selbst das keine Chance - das hat aber gar nichts mit meinem Nick Namen zu tun, bitte keine Mutmaßung, ich bin so deutsch wie Steinbrück.
Ausserdem jammere ich nicht, sondern stelle fest. Mein Arbeitsverhalten hat damit auch nichts zu tun, gell. Trotzdem danke für den wenig hilfreichen Tread.
Erstellt am 15.11.2013 um 07:42 Uhr von Kölner
Ja, Kabul, das trifft genau das was ich erwartet habe: Die umständliche Zuschreibung von schuld beim AG.