Wahlen mit Zustimmung AG im vereinfachten einstufigen Verfahren durchgeführt (alter BR hatte keine Nachrücker mehr und war zu klein). Öffentliche Stimmauszählung am Montag, 21.10., durchgeführt. Gewählte haben Wahl bereits angenommen. Können wir als Wahlvorstand bereits jetzt veröffentlichen (und nicht erst Montag gem. Fristenrechner)?