Erstellt am 23.10.2013 um 11:20 Uhr von gironimo
Ihr könnt.
Der Fristenrechner berücksichtigt halt alle Eventualitäten. Wenn aber alles klar ist, müsst Ihr das Wahlergebnis veröffentlichen.
Erstellt am 23.10.2013 um 11:33 Uhr von Brocki
Danke. Aber selbst im Fitting habe ich dieses Muss nicht gefunden (oder war zu blind).
Erstellt am 23.10.2013 um 12:08 Uhr von wissbegierig
Fitting § 19 WO Rn 1:
Die Namen der BRMitgl. stehen nach §§ 16 und 17 endgültig fest, sobald die Gewählten die Wahl ausdrücklich angenommen haben oder die Erklärungsfrist abgelaufen ist ...
Erstellt am 23.10.2013 um 12:14 Uhr von Brocki
Cool, ist Paragraph 18. Besten Dank.