Hallo zusammen,

bei uns werden zur Zeit Sicherheitsbeauftragte gemäß §22 SGB VII bestellt. Für einen bestimmten Bereich gab es bereits seitens der Personalabteilung einen Vorschlag wer dafür in Frage käme, da diese Person die entsprechenden fachlichen Kenntnisse besitzt. Außer dieser Person hat niemand die erforderlichen Kenntnisse und derjenige wäre mit der Bestellung auch einverstanden. Der direkte Vorgesetzte ist mit der Benennung allerdings absolut nicht einverstanden, da der Mitarbeiter dadurch "zu viel seiner Arbeitszeit verlieren würde".

Hat der direkte Vorgesetze bei der Benennung seines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten Mitspracherecht?

Leider haben unsere Recherchen dazu bisher nichts ergeben.