Erstellt am 02.10.2013 um 10:35 Uhr von gironimo
Der § ist eindeutig. Gemeint ist der Betriebsrat (das Gremium). Der AG möge einen Kommentar zum BetrVG kaufen und lesen.
In größeren Betrieben wird die Aufgabe dieses Gesprächs oft vom BR in den Betriebsausschuss delegiert. Da müsst Ihr selbst wissen, was sinnvoll ist. Aber wie gesagt, der AG kann es sich nicht aussuchen.
Erstellt am 02.10.2013 um 10:54 Uhr von BloodyBeginner
Wir sind ein größerer Betrieb (1700 MA), 17er BR und 4 Freigestellte.
Bei uns nehmen die Freigestellten am Gespräch teil und es wird in der nächsten Sitzung darüber berichtet. Wir haben jede Woche Sitzung.
Was der Arbeitgeber will ist eigentlich irrelevant, da die Gesetzeslage eindeutig ist.
Wie es bei euch gehandhabt werden soll, entscheidet ihr als BR
Erstellt am 02.10.2013 um 13:16 Uhr von Lotte
Hallo BloodyBeginner,
glaubst Du denn, dass der BR gegen den Willen einzelner BRM wirksam beschließen könnte, dass nur ein bestimmter BR-Personenkreis am Monatsgespräch teilnmmt? Also ich glaube das nicht.
LG Lotte
Erstellt am 02.10.2013 um 14:15 Uhr von Charlys
BloodyBeginner, wieso missachtet ihr das BetrVG? JEDES BRM hat das Teilnahmerecht und damit einmal im Monatdie Möglichkeit direkt mit dem AG zu reden und so ggf Themen anzusprechen. Denn sie können ja andere Sichten und Fragen haben als die Freigestellten.
Erstellt am 02.10.2013 um 20:36 Uhr von BloodyBeginner
Lotte, Charlys,
ich habe nur geschildert wie es bei uns im (größeren) Betrieb gehandhabt wird, analog der Antwort von gironimo an den Themenstarter - der ja Probleme hat, weil Der AG NUR mit dem BR Vorsitzenden das Monatsgespräch halten will.
Dass im BetrVG was anderes steht weiß ich/wir, aber so wie wir es handhaben sind wir alle zufrieden mit. Also was passt euch daran nicht, wenn es von unserer Seite so problemlos gehandhabt wird?
Erstellt am 03.10.2013 um 10:43 Uhr von Kölner
@BloddyBeginner
Hast Du das Gefühl, Dich hier rechtfertigen zu müssen? Ich nicht!
Macht es in Eurem Gremium, wie es in dieser Hinsicht die einzelnen Mitglieder bereit sind zu akzeptieren - beschwert Euch dennoch nicht, wenn sich einzelne BRM irgendwann gegen solch ein Vorgehen emanzipieren und bereit sind dies auch kundzutun und die TN an den AG-/BR-Gesprächen zu fordern.
Das Recht dazu haben sie allemal!
Erstellt am 03.10.2013 um 17:52 Uhr von Hartmut
Hmm .. alles gut und richtig mit dem §74 und was da steht. Allerdings, der BR kann sich ja, wenn er das beschlossen hat, vertreten lassen durch den BA. In vielen großen Gremien wird das so gehandhabt.
Darum meine ich, wenn es nicht zur Regel wird, sondern wenn der AG das nur EIN mal so möchte (das geht aus der Frage nicht klar hervor), warum ihm nicht entgegenkommen und ausnahmsweise nur den BRV hinschicken? Natürlich nur per Beschluss.
Für die Dauer wäre das allerdings keine Lösung.
Erstellt am 03.10.2013 um 18:05 Uhr von sabbeldu
Danke für die Antworten, wir möchten nur auf Nummer sicher gehen. Wir sind ein neuer Betriebsrat (9 BRM) gewählt am 9. Mai mit einer patriarchalen Führung. In unserem Anfangsstadium wird permanent versucht das Gremium aufzubrechen, was aber nicht passieren wird. AG will mich als BRV einer Einzelbestrahlung unterziehen und führt jetzt sogar den § 24 für das Monatsgespräch an. Das wäre dann sicher ein Monolog und keine Verständigung nach § 74.
Erstellt am 03.10.2013 um 18:30 Uhr von Snooker
Lasst euch nicht einschüchtern von dem was der Chef will. Wie ihr was macht ist eure Sache und unterliegt nicht dem wohlwollen des Chef´s.
Ein Tipp setzt ihn bei den Monatsgesprächen immer an einem anderen Punkt. Und auch ihr, tauscht immer die Plätze. Zu den verschiedensten Themen sollten nicht immer die gleichen reden, so fällt es dem Chef schwer sich auf eine bestimmte Person fest zu schiessen.
Erstellt am 04.10.2013 um 09:43 Uhr von Hoppel
@ sabbeldu
Dass der AG hier überhaupt nichts zu bestimmen hat, dürfte klar sein.
In Eurem Fall gäbe es allerdings die Möglichkeit, die Monatsgespräche wirksam auf den Betriebsausschuss übertragen zu können.
BAG, Beschluss vom 15. 8. 2012 - 7 ABR 16/11 >> http://lexetius.com/2012,5242
Was definitiv NICHT geht ist, dass allein der BRV mit dieser Aufgabe betraut wird.
Der §24 BetrVG spielt doch aber überhaupt keine Rolle. Ich vermute mal, dass sich Euer AG auf den § 26 BetrVG beziehen wollte.
Dazu hat sich u.a. das ArbG Bielefeld am 11. Juni 2008 wie folgt geäußert:
"Soweit gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG der Betriebsratsvorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse vertritt, beinhaltet dies keine Ermächtigung, aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses allein den Vorsitzenden mit der Führung der Monatsgespräche zu beauftragen."