Erstellt am 01.10.2013 um 10:04 Uhr von gironimo
Wenn er einen Haustarif hat, der abgelaufen ist, kann der AG doch mit der Gewerkschaft einen neuen Tarifvertrag abschließen.
Wie der dann aussieht, ist eine Frage der gegenseitigen Kräfte (auf Eurer Seite nicht unerheblich eine Frage des Organisationsgrades).
Erstellt am 01.10.2013 um 10:31 Uhr von Pjöööng
Anwendbarkeit von Tarifverträgen ist ein durchaus nicht ganz einfacher Fragenkomplex.
Für Gewerkschaftsmitglieder dürfte es wie folgt aussehen: Der gekündigte Tarifvertrag wirkt nach. Diese Nachwirkung kann der Arbeitgeber meines Erachtens nicht einfach dadurch beenden, dass er aus eigener Machtvollkommenheit auf "irgendeinen" anderen Tarifvertrag verweist. Er könnte aber wohl dem Arbeitgeberverband beitreten, wodurch er der Tarifbindung des (als existent angenommenen) Flächentarifvertrages unterfiele und damit auch die Gewerkschaftsmitglieder an diesen Tarifvertrag gebunden wären.
Für die Unos könnte man jetzt entweder argumentieren, dass der Flächentarifvertrag ein ablösender Tarifvertrag im Sinne der Verweisungsklausel ist, oder, dass es sich bei der Verweisungsklausel um eine Gleichstellungsabrede handelt und somit auch die Unos unter den Flächentarifvertrag fallen.