Hallo,

was bedeutet in der Stellenausschreibung für einen Straßenwärter:
Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten?

Muss der AG Bereitschaft anordnen oder kann er einfach so bei Bedarf bestimmen, dass der AN Dienst leisten muss?

Danke für eure Antworten!