hallo, was bedeutet bei der Stellenausschreibung für einen Straßenwärter:
Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten?

Für mich bedeutet das, dass dabei Rufbereitschaft angeordnet sein muss. Liege ich da mit meiner Meinung richtig? Oder kann der Arbeitgeber das einfach so bestimmen, dass ich den Dienst so verrichten muss?

Danke für die Antworten!