Erstellt am 23.09.2013 um 21:30 Uhr von Snooker
Solange bis ihr zustimmt. Nur soll das nicht das Problem des BR sein. Oder aber wollt ihr diese Person unbedingt in eurem Unternehmen?
Erstellt am 24.09.2013 um 00:03 Uhr von Kölner
Irgendwann sollte der AG es leid werden oder einfach die Person einstellen. Dann wäre der BR wieder am Zug, wenn er sich nicht bereits lächerlich gemacht hat.
§ 99 BetrVG ist selten dazu geeignet, dem AG die Zähne zu zeigen.
Erstellt am 24.09.2013 um 09:48 Uhr von gironimo
Wie gesagt, den Formalismus kann man lange betreiben. Wenn Infos fehlen, wird ja eigentlich nicht abgelehnt sondern darauf hingewiesen, dass der BR nicht entscheiden kann, weil Infos fehlen.
Ich würde aber im Zweifel spätestens jetzt, wo fehlende Infos immer noch fehlen, dann doch einmal das Gespräch suchen und nach den Beweggründen fragen, warum die Infos nicht kommen.
Erstellt am 24.09.2013 um 09:50 Uhr von Watschenbaum
vielleicht hat man ja auch gar keinen Anspruch auf die verlangten Infos..........
um was gehts denn dabei ?