Erstellt am 11.09.2013 um 11:58 Uhr von Watschenbaum
abwarten, was kommt
und Anwalt hinzuziehen
"man will" bietet ja noch keinen konkreten Angriffspunkt, gegen den du jetzt vorgehen könntest
Erstellt am 11.09.2013 um 12:53 Uhr von Charlys
überstellt, nach welcher Rechtsgrundlage? Unetlaubte Arbeitnehmerüberlasdung?? Wäre doch ein Thema welches der BR klären und behandeln sollte. Weiter könnte/ sollte der AG hier dann eine Versetzung anstreben. Der BR muss hier § 73 beachten.
Erstellt am 11.09.2013 um 13:00 Uhr von Kulum
§73??? Aus welchem Gesetz? Meinst du evtl §78 BtrVG? Da würde ich aber auch n Auge auf das Benachteiligungsverbot werfen.
Erstellt am 11.09.2013 um 13:22 Uhr von gironimo
>unbefristet überstellt< wie immer das gestaltet sein mag.
Wenn der AG(?) die Wahl anfechten will, mag er es versuchen. Das Gericht wird klären, ob Du der NL zuzurechnen bist.
Vielleicht will der AG nur Druck machen, damit Du einer Änderung zustimmst. Aber warum solltest Du das voreilig tun, wenn Du doch Nachteile für Dich siehst.
Aber auch ich würde sagen - berate Dich mit einen Fachanwalt - oder - da ja eine Wahlanfechtung den gesamten BR betrifft, kann natürlich auch der BR Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Erstellt am 11.09.2013 um 13:32 Uhr von Charlys
Kulum, ja war schreibfehler, klar § 78. Bevorteilung, wenn man trotz Wissen als BR eine ggf rechtwidrige Überlassung und ggf Eingliedetung nicht feststellt. Alles auch nur um sich zu bereichern. Denn darum geht es dem Fragesteller ja was er ja auch schreibt "Spesen"
Erstellt am 11.09.2013 um 13:35 Uhr von Kulum
Das es rechtwidrig ist, ist bisher nur graue Theorie. Vielleicht lief auch alles richtig. Wenn die Versetzung nun nur aufgrund des BR Mandats erfolgen soll und es sonst keine sachlichen Gründe gibt, ist der Wegfall der Auslöse eine Benachteiligung.
Also mit anderen Worten - hat sich seit Beginn der (möglicherweise rechtswidrigen) Gestellung irgendetwas geändert, was diese Versetzung sachlich rechtfertigen würde.
Erstellt am 11.09.2013 um 14:19 Uhr von sachsenbayer
Ich arbeite in der Regel auf ständig wechselnden Arbeitsstätten, wenn ich allerdings im Stammhaus arbeite fällt die Auslöse weg und ich habe die Übernachtungskosten selbst zu tragen. Meine tägliche Fahrzeit wäre zwei-drei Std Minimum für die einfache Fahrt. Da ich derzeit nicht in meiner Stammfirma sondern von einer Nl aus arbeite fallen die Auslösekosten ständig an. Sobald ich in der NL fest zugeordnet werde und nicht auf der Baustelle habe ich ein Problem mit der Auslöse welches dann mein Opfer für die Ausübung eines Ehrenamtes wäre.
Der BR in der NL ist unerwünscht, geduldet, dies war mir vor der Wahl so nicht bekannt, trotzdem wurde ich mich gerne für die Arbeitskollegen einsetzen