ich beschäftige mich aktuell mit dem §98 BetrVG. Mir ist noch nicht ganz klar, in welchen Bereichen es greift. Greift es nur bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten und der Auswahl der geeigneten MA oder greift es auch bei individuellen Vereinbarungen. Aktuell gibt es in unserem Unternehmen drei Beispiele:
1. Greift es, wenn ein allgemein zugängliches Englisch Training eingerichtet wird.
2. Greift es, wenn eine Führungskraft mit dem Arbeitgeber eine Fortbildung im Bereich Arbeitsrecht erhält?
3. Ein Mitarbeiter ist Rettungsassistent und er würde gerne die Qualifikation um Notfallsanitäter machen. Er würde dafür den Bildungsurlaub einsetzten und der AG einen Teil der Kosten übernehmen.
Für mich ist noch nicht klar, ob der BR bei diesen individuellen Vereinbarungen zustimmen muss. Im Abs. 3 klingt es so, als müsste auch jede individuelle Fortbidlungsmaßnahme dem BR vorgelegt werden. Vielleicht könntet ihr mir einen Tip oder gar eine gute Quelle geben geben.