Hallo an Euch,
Wir haben die Entgeltsystematik der IGM 2009 eingeführt, mit Jobprofilen und Eingliederungen in die vereinbarten Entgeltgruppen. Nun möchte der AG einen MA von Entgeltgruppe 10b in die Entgeltgruppe 8b umgruppieren. Notfalls ein neues Jobprofil vorlegen. Die Tätigkeiten werden gleich bleiben, Vorgesetzte haben festgestellt, dass MA dieses Jobprofil nie "können" wird, die Leistungszulage immer sehr gering bleiben wird. Der MA ist geneigt, dem zuzustimmen, um zukünftig in Ruhe gelassen zu werden.
Bei Einführung wurde per BV vereinbart, dass 3 Jahre nach Einführung weder AG noch BR an den Eingruppierungen rütteln können - diese Frist ist vorbei.
Ich dachte, einmal eingruppiert... kann nicht nach "unten" geheen...? Oder wie kann AG da vorgehen und wie verhält sich hier der BR korrekt?
Danke für Eure Info !