Hallo Kollegen,

wir stehen kurz vor einer Freistellung eines BR Mitgliedes nach §38 BetrVG. Unser Betrieb hat nun 209 Mitarbeiter. Arbeit für das freigestellte Mitglied ist auch genug da. Aber wir stellen uns die Frage was passiert , wenn die Mitarbeiterzahl wieder unter 200 fällt, oder immer um die 200 rum schwankt. Muss das freigestellte BR-Mitglied dann wieder abgerufen werden.
Danke für Eure Antworten.

Schöne Grüße