Erstellt am 01.08.2013 um 08:01 Uhr von BloodyBeginner
Du arbeitetest doch in einem Schicht- bzw. Dienstplan. Da sind dann ja auch freie Tage eingetragen. Diese Tage sind dann normalerweise quasi dein "Wochenende" - auch wenn sie manchmal auch mitten in die Woche fallen.
Zu deiner Frage: würde ich mit nein beantworten.
Erstellt am 01.08.2013 um 08:15 Uhr von azrael
das ist eine frage zu der es jede menge antworten geben kann. es kann eine regelung dazu im tarifvertrag stehen oder in deinem arbeitsvertrag, es kann eine betriebsvereinbarung dazu geben oder letztendlich eine betriebliche übung sein. pauschal lässt sich deine frage nicht beantworten.
Erstellt am 01.08.2013 um 08:31 Uhr von Kulum
Nein, so etwas wie ein dir als frei zustehendes Wochenende vor oder nach dem Urlaub gibt es nicht. Samstag ist schonmal ein ganz normaler Arbeitstag - warum sollte das anders sein, wenn man Urlaub hat?
Aber das umgeht man ganz geschmeidig (wenn man denn vor und nach dem Urlaub das freie WE will), indem du zB deinen Urlaub vom 03.08.2013 - 11.08.2013 einreicht.