Ein befreundeter Mitarbeiter von mir, nennen wir ihn Kollege A arbeitet schon eine Weile in einer Abteilung, in der er einen Kollegen (nennen wir diesen Kollegen B) hat, mit dem er gar nicht gut auskommt. Die Chefin von A und B weiß darum und hält aus diesem Grund die Arbeitsgebiete auseinander, damit sie sich nicht in die Quere kommen. B sitzt im östlichen Ausland und hat zwei Mitarbeiter (ebenfalls im östlichen Ausland), die ihm unterstellt sind. B ist also nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Vorgesetzter.
Nun hört die Chefin auf und die Mitarbeiter (außer A und B gibt es auch noch den Kollegen C) werden einem anderen Vorgesetzten (nennen wir ihn DD) unterstellt. Allerdings mit der Besonderheit, dass zwar B und C dem DD unterstellt sind, A aber jetzt dem B unterstellt werden soll. (Hintergrund: B soll all die Mitarbeiter betreuen, die nicht aus dem westl. Ausland kommen (dazu gehört auch A, der in Deutschland arbeitet). C soll demnächst zum Vorgesetzten befördert werden und alle MA aus dem westl. Ausland beaufsichtigen. - > Allerdings kann jetzt doch eine Ausnahme gemacht werden: Ein MA E aus dem westl. Ausland kann jetzt seinen Vorgesetzten FF (auch aus dem westl. Ausland) behalten und wird nicht C unterstellt).

Nachdem A diese Mitteilung (dass er B unterstellt werden soll) fernmündlich von seiner Chefin vernommen hat (vor ca. 2 Wochen), versucht er seiner Chefin (die im westl. Ausland sitzt), dem DD (sitzt auch im westl. Ausland), unserer hiesigen Personalabteilung und einem hiesigen Chef zu vermitteln, dass er einen Vorgesetzten B nicht akzeptieren kann, da ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden nicht existiert (Die Gründe hierfür sind absolut nachvollziehbar).

Nun kam heute die schriftliche Ankündigung, dass B morgen zum Vorgesetzten von A werden soll.
Ein letztes Klärungsgespräch mit DD ergab, dass A nur die Option hätte B als Chef zu akzeptieren oder zu kündigen.

Gibt es hier irgendetwas was ein deutscher Betriebsrat für A tun kann?

Vorgesetzenwechsel sind ja wohl keine mitbestimmungspflichtigen Einzelmaßnahmen.

Was ist mit der extrem kurzen Ankündigungszeit? A möchte nicht, dass B Zugang zu seiner Personalakte erhält, sieht aber nicht wie er das abwenden könnte (auch nicht wenn er sofort kündigt, da er auf jeden Fall eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten hätte).

Kann A verlangen, dass B aufgrund seines Verhaltens abgemahnt wird? (aber B sitzt in einem ausländischen Unternehmen!).

Viele Grüße
Klara