Nun hört die Chefin auf und die Mitarbeiter (außer A und B gibt es auch noch den Kollegen C) werden einem anderen Vorgesetzten (nennen wir ihn DD) unterstellt. Allerdings mit der Besonderheit, dass zwar B und C dem DD unterstellt sind, A aber jetzt dem B unterstellt werden soll. (Hintergrund: B soll all die Mitarbeiter betreuen, die nicht aus dem westl. Ausland kommen (dazu gehört auch A, der in Deutschland arbeitet). C soll demnächst zum Vorgesetzten befördert werden und alle MA aus dem westl. Ausland beaufsichtigen. - > Allerdings kann jetzt doch eine Ausnahme gemacht werden: Ein MA E aus dem westl. Ausland kann jetzt seinen Vorgesetzten FF (auch aus dem westl. Ausland) behalten und wird nicht C unterstellt).
Nachdem A diese Mitteilung (dass er B unterstellt werden soll) fernmündlich von seiner Chefin vernommen hat (vor ca. 2 Wochen), versucht er seiner Chefin (die im westl. Ausland sitzt), dem DD (sitzt auch im westl. Ausland), unserer hiesigen Personalabteilung und einem hiesigen Chef zu vermitteln, dass er einen Vorgesetzten B nicht akzeptieren kann, da ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden nicht existiert (Die Gründe hierfür sind absolut nachvollziehbar).
Nun kam heute die schriftliche Ankündigung, dass B morgen zum Vorgesetzten von A werden soll.
Ein letztes Klärungsgespräch mit DD ergab, dass A nur die Option hätte B als Chef zu akzeptieren oder zu kündigen.
Gibt es hier irgendetwas was ein deutscher Betriebsrat für A tun kann?
Vorgesetzenwechsel sind ja wohl keine mitbestimmungspflichtigen Einzelmaßnahmen.
Was ist mit der extrem kurzen Ankündigungszeit? A möchte nicht, dass B Zugang zu seiner Personalakte erhält, sieht aber nicht wie er das abwenden könnte (auch nicht wenn er sofort kündigt, da er auf jeden Fall eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten hätte).
Kann A verlangen, dass B aufgrund seines Verhaltens abgemahnt wird? (aber B sitzt in einem ausländischen Unternehmen!).
Viele Grüße
Klara