Ich bin schon mehrere Jahre in meinem Unternehmen in der Abteilung X beschäftigt. Nun habe ich mich für eine andere Stelle im selben Unternehmen beworben. Diese Stelle ist der Abteilung Y. Nun werde ich also zum 1.10.2013 in der Abteilung Y anfangen.
Mein Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
Bis heute habe ich bereits 21 Tage genommen. In der Zeit bis zu meinem Wechsel in die Abteilung Y möchte ich auch noch die übrigen 7 Tage nehmen.
D.h. natürlich, dass Abteilung Y mir dann gar keinen Urlaub mehr gewähren braucht, weil ich ja meinen gesamten Urlaubsanspruch dann schon in Anspruch genommen habe.

Nun argumentiert mein Vorgesetzter und die Personalabteilung so, als wenn ich die Firma verlassen würde und meint, dass ich einen Urlaubsanspruch in Abteilung X nur entsprechend 9 Monaten in diesem Jahr hätte: Also 9 Monate in Abteilung X entsprechen 21 Tagen Urlaub im Zeitraum von Januar bis September. Die übrigen 7 Tage hätte ich dann in Abteilung Y im Zeitraum von Oktober bis Dezember zu nehmen.

Ich meine hier irrt der Arbeitgeber, kann es aber noch nicht so recht belegen.
Wer kann mir hier mit einem § oder einem Urteil weiterhelfen?

§7 Abs.4 BUrlG gilt ja nur bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.), ich aber bleibe ja im gleichen Betrieb.

Unsere Betriebsvereinbarung hilft auch nicht weiter, weist nur auf § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hin: Es besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Mitarbeiter, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kein Einverständnis erzielt wird.

Schöne Grüße
Klara



Meinen gesamten Urlaub möchte ich vor dem Wechsel in die Abteilung Y nehmen