Erstellt am 24.07.2013 um 18:47 Uhr von HartmutG
Der Stelli kann dir exakt so viel verbieten wie auch der Vorsitzende: gar nichts! Sie sind nicht deine Vorgesetzen, auch nicht im Gremium, auch nicht wenn du ein "Freigestellter" bist. Der BRV, im Falle seiner Verhinderung sein Stelli, sind wie wir sagen Postfach und Lautsprecher des Betriebsrats, und sie leiten die BR-Sitzungen. Aus, Ende.
Was mir noch nicht ganz klar geworden ist, ist das Monatsgespräch (MG). Führt das denn der BRV bzw. der Stelli mit den anderen BEM durch, so als seien es ihre "Mitarbeiter"??
Erstellt am 24.07.2013 um 19:05 Uhr von seesee
Nein. Wenn wir vollzählig sind, diskutieren alle mit, wobei die Richtung vorher abgestimmt wurde. Aber wir wissen ja alle, dass es BRMs gibt, die mehr oder weniger arbeitgeberfreundlich sind. Unser Stelli ist eher mehr und hat auch eine recht kommandeurhafte Art an sich (ex-Bundeswehr-Offizier). Wenn ER spricht, spricht er nicht von WIR, sondern von ICH. Viele anderen BRMs stören sich nicht daran, Hauptsache einer macht die Arbeit. Und arbeiten tut er viel, das muss man ihm lassen, aber er schießt halt gerne über das BR-Ziel hinaus. Zuletzt wollte er tatsächlich die Betriebsversammlungen in die Freizeit legen, um der Firma Geld zu sparen. Glücklicherweise stellt sich auch die Gewerkschaft quer, aber ein paar BRMs hatte er schon auf seiner Seite...
Erstellt am 24.07.2013 um 19:25 Uhr von mitleserinnenn
Wichtig ist, wenn ein BRM im Urlaub an Sitzungen teilnimmt, was er kann, muss er es nur dem BRV oder ggf Stellvertreter mitteilen, da dann kein EBRM geladen werden darf. Es ist aber dann betreffend der Zeit, sein Privatverknügen. Bekommt also weder Zeitausgleich noch Fahrtkosten. Auch gibt es idR keine Urlaubsunterbrechung. Dieser muss der AG nur im Ausnahmefall zustimmen . Also sich ganz einfach als Nichtverhindert erklären.
Erstellt am 24.07.2013 um 19:29 Uhr von HartmutG
Ach so. Nun, in der Freizeit - das geht gar nicht, das lasst bitte gar nicht erst einreißen. Auch der Stelli wird das wissen und er denkt sich sicher, na mal sehen wie weit ich mit den Luschen gehen kann... Andererseits wiederum, und ohne die Verhältnisse in eurer Firma zu kennen - vertrauensvoll zusammenarbeiten mit dem AG sollt ihr schon! Das heißt jetzt, wenn es dem AG wirklich weh tut, wenn ihr dieses eine Mal in der Arbeitszeit zusammentretet, ja dann kann man das MG doch auch einmal ausfallen lassen, oder? Immerhin ist es ja "nur" eine Soll-Vorschrift, und nicht immer gibt es was Bedeutendes zu bekakeln ...
Erstellt am 24.07.2013 um 19:40 Uhr von OlnytheLonly
§ 74 Abs.1 BetrVG sagt dazu ja: (1) Arbeitgeber und BETRIEBSRAT sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Der Betriebsrat ist stets das ganze Gremium. Nirgends steht ausgesuchte Leute aus dem Gremium. Meines Wissens kann dieses Recht jedes einzelnen BRM auch nicht durch eine Geschäftsordnung abgedungen werden.
Fahrzeit und Bezahlung wurden hier nicht gefragt.
Erstellt am 24.07.2013 um 20:17 Uhr von mitleserinnenn
BR darf Monatsgespräche auf den Betriebsausschuss übertragen
BAG, Beschluss vom 15.08.2012, Az.: 7 ABR 16/11
.......http://www.aulnrw.de/de/hauptmenu/beratungservice/blog-arbeitsrecht-aktuell/blog-post/2013/01/22/br-darf-monatsgespraeche-auf-den-betriebsausschuss-uebertragen/
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Nubbel, diese Antwort bezog sich auf diese Ausssge .........
§ 74 Abs.1 BetrVG sagt dazu ja: (1) Arbeitgeber und BETRIEBSRAT sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Der Betriebsrat ist stets das ganze Gremium. Nirgends steht ausgesuchte Leute aus dem Gremium. Meines Wissens kann dieses Recht jedes einzelnen BRM auch nicht durch eine Geschäftsordnung abgedungen werden. Fahrzeit und Bezahlung wurden hier nicht gefragt.
Antwort 5 erstellt am 24.07.2013 19:40 Uhr
von OlnytheLonly
....... hätte man an der Reihenfolge erkennen können, wenn man es wollte. Doch mal wiedervrrinhauennust wohl intrressanter.
Erstellt am 24.07.2013 um 21:07 Uhr von Nubbel
ein 7er betriebsrat hat keinen ba. mannmannmann
Erstellt am 25.07.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
Erstellt am 25.07.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
>könnte mir aber vorstellen, dass Stelli versucht, mir die Teilnahme zu verbieten...<
Hat er also noch nicht - also gehe doch einfach hin (das Recht dazu hast Du ja). Du kannst es ihm ja vorher auch mitteilen (definitive Mitteilung, also etwa: "Ich werde an der Sitzung teilnehmen.... ")
Erstellt am 25.07.2013 um 10:16 Uhr von Kölner
Sehr uninteressant was die TE mitleser... schreibt, denn selbst wenn das MG an den BA übertragen wird, wird man einem willigen BRM schwerlich verweigern können am MG dennoch teilzunehmen.
Ich wüsste keine Rechtsgrundlage!
Erstellt am 26.07.2013 um 16:01 Uhr von Ladykiller
Hallo, vielleicht ist es noch interessant zu wissen, wenn der BRV in seiner Freizeit erscheint ob dann die Vertretungsregelung Eintritt und wie es bei einer Beschlussfassung mit dem Stimmrecht aussieht.
Ich hoffe jemand kann dazu was sagen.