Erstellt am 20.06.2013 um 17:00 Uhr von Chalys
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Versetzung hat KEINER! Über die Stellenbesetzung entscheidet der AG. IdR nach Bestenauswahl. Der BR ist zu beteiligen und hat ein MB-Recht und ggf das Recht des Widerspruches, gem den möglichen Gründen lt. BetrVG.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben auch nur einen Anspruch darauf, dass die Stelle/ der Arbeitsplatz welchen sie wahrnehmen den Gründen aus der Behinderung nicht entgegenspricht. Bzw entsprechend mit Hilfsmitteln angepasst wird. Da hier nur ein GdB von 30 gegeben ist, dürfte es wohl keine aus der anerlkannten Behinderung Gründe geben, welche hier gegen einen Fahrweg der 40 km länger ist.
Ein verstoß gegen das AGG kann man sich hier auch nicht vorstellen. Denn dazu müsste ja der Grund in der anerkannten Behinderung liegen und auch so beweisbar sein.
Erstellt am 20.06.2013 um 18:00 Uhr von Hoppel
@ madknock
Gibt es denn eine SBV? Falls ja, solltest Du diese einmal kontaktieren und auf Dein "Problem" aufmerksam machen.
Erstellt am 20.06.2013 um 18:19 Uhr von madknock
Eine SBV gibt es nicht. Ein Kollege der 2 Jahre zuvor auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr pendeln konnte wurde auf Wunsch in eine Filiale versetz die sich an seinem Wohnort befindet(vorher auch 50km) gependelt). Bei mir wird ohne Angaben von Gründen abgelehnt, qualifiziert und 7 jahre Betr.zugehörigkeit sprechen sogar dafür. Verstoss gegen AGG wegen meiner Herkunft, kann ich sogar beweisen möchte aber nicht zu sehr darauf eingehen.