Habe ich als interner Bewerber vorrangigen Anspruch auf eine externe Stellenausschreibung in einer anderen Filiale wenn ich nach sgb9 einem schwerbehinderten gleichgestellt bin und die unzumubare Pendlerei dadurch von 50 km auf 10km abfällt? Die autofahrt von 45 min. belastet meine Bandscheiben aber mein Arbeitgeber ignoriert meine Versetzungsäntrage. Reine schickane,andere Kollegen werden auf Wunsch versetzt ohne gesundheitlichen Hintergrund. Uberlege mir wegen verstoß gegen das AGG einen Anwalt zu nehmen. Habe ich gute Aussichten? LG mad