Erstellt am 11.06.2013 um 19:25 Uhr von Watschenbaum
nein, ohne Zustimmung des BR nicht
macht sie es trotzdem, leitet man - notfalls im Wege einer Eilentscheidung (einstweilige Verfügung) - ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren ein, dem AG unter Androhung von Ordnungsgeld zu untersagen, diese Maßnahme ohne Zustimmung des BR aufrechtzuerhalten
(nachzulesen im § 23 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 11.06.2013 um 20:30 Uhr von Snooker
Sicher, die Einführung einer neuen Schicht ist mitbestimmungspflichtig.
Bevor ihr aber ablehnt, sollte man auch bedenken das es mit der Freiwilligkeit funktionieren kann.
Es wir ein Formular erstellt auf dem die Schicht, mit Uhrzeit und die gesamte Dauer (halb oder dreivierteljährlich festgelegt werden. Auf diesen müssen die MA die in dieser Schicht arbeiten handschriftlich freiwillig Unterschreiben. Dies Woche für Woche neu. Dies ist jeweils dem BR vor zu legen. Sollten durch diese Schicht jeweils Überstunden anfallen sind dies jeweils vom BR ,nach Antrag vom AG, neu zu genehmigen. Da der AG ja ein mehr an Einnahmen hat kann er sich auch pro freiwilligen MA in Form eines Tankgutscheines bedanken. Der steuerfreie Satz pro MA müsste pro MA und pro Monat bei 44 € liegen.
Sollte die neue Schicht aber ein 4 Schichtsystem sein, so könnte man Pro MA und pro duchlaufenes Schichtsystem 0,5 Urlaubstage mehr raus handeln. Man sieht, nicht nur AG können von sowas profitieren.. Das ganze kann man dann auf einer Betriebsversammlung vorstellen.
Das mit dem plötzlichen Sommergeschäft ist ein alter Hut. Ich habe da immer gesagt, ein Eisverkäufer ist ein Saisongeschäft, bei Lebensmittel anderer art ist es aber eher planbar da es MHD´s gibt.
Erstellt am 12.06.2013 um 09:47 Uhr von gironimo
Snooker
>Bevor ihr aber ablehnt, sollte man auch bedenken das es mit der Freiwilligkeit funktionieren kann.<
Naja - aber dennoch bedarf es der Zustimmung des BR. Auch die von Dir geschilderte mögliche Verfahrensweise wäre ja zuvor mit dem BR abzustimmen.
Das meinst Du wahrscheinlich - kommt aus meiner Sicht nur nicht ganz rüber.
Erstellt am 12.06.2013 um 11:02 Uhr von TinaMaria
Ich bin mir nur nicht sicher wie freiwillig es sein kann wenn es befristete Verträge sind und der Mitarbeiter natürlich schon irgendwann ein Festvertrag möchte.
Die Schicht ist auch nicht wirklich attraktiv - da man mitten in der Nacht Feierabend hat...
Erstellt am 12.06.2013 um 11:27 Uhr von Watschenbaum
genau das ist eines der Probleme bei dem Thema,
(übrigens genauso wie mit der vielbeschworenen Vertrags"freiheit",
die für den AN im Regelfall darin besteht, den Vertrag so zu akzeptieren, wie ihn der AG anbietet oder ohne Job dazustehen)
andererseits haben mir z.B. derartige Schichten ( wie z.b. 16-00h) sehr gefallen,
also würde ich nicht ausschließen, daß es "wirkliche" Freiwillige geben könnte
Erstellt am 12.06.2013 um 13:27 Uhr von Snooker
@gironimo
Hmmm, wenn ich die Möglichkeit der Ablehnung ins Spiel bringe, sagt das nicht schon aus das das ganze Prozedere beim BR vor liegt zu einer ja oder nein Entscheidung. Und klar ist, sagt der BR Nöö zu der Schicht, gibts auch keine Freiwilligkeit.