Erstellt am 24.05.2013 um 13:21 Uhr von AlterMann
Hallo Hopit,
ob Du Recht hast oder nicht, liegt am Arbeitsvertrag. Meistens steht dort drin, dass das Arbeitsverhältis automatisch mit Beginn der Rente endet. Gerade bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen ist dies aber auch oft anders.
Soll der Kollege mal in seinen Papieren schauen.
Erstellt am 24.05.2013 um 16:44 Uhr von Hoppel
@ Hopit
Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, muss das Arbeitsverhältnis natürlich korrekt beendet werden.
Als AG würde ich aber eines mit Sicherheit nicht tun > dem AN kündigen!
Entweder einigen sich AG & AN auf einen Aufhebungsvertrag oder aber der AN kündigt!
Nachtrag
SGB VI
§ 41 Altersrente und Kündigungsschutz
Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann.
Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.
Erstellt am 27.05.2013 um 15:36 Uhr von Hopit
Hallo Mitstreiter!
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hat mir leider in diesem Fall nicht viel genützt, Kollege hat Aufhebungsvertrag schon unterschrieben. Doch für die Zukunft wird es mir viel nützen.
Vielen Dank
Hopit