Erstellt am 02.05.2013 um 17:27 Uhr von Charlys
Der BR MUSS einen Vorsitzenden und Stellvertreter wählen. Das Unterlassen ist eine grobe Pflichtverletzung!!
Also, ....rch.... in der Hose und zwei machen die Funktion. Sie bekommen ja Unterstützung von den Koll. oder ggf extern.
PS: der BRV und der Stellertreter sind idR die letzten die gehen ;-)
Erstellt am 02.05.2013 um 17:51 Uhr von gironimo
so ist es - unverzüglich Vorsitzenden wählen!
Völlig unerfahrene Nachrücker? Da lohnt vielleicht noch ein Seminar. Die Grundlagenseminare finden ja laufend statt.
Und wenn Ihr eine eilige Frage habt, die Ihr wegen Eurer Ungeübtheit nicht sicher klären könnt, könnt Ihr jederzeit einen Sachverständigen beschließen, den Ihr hinzuziehen könnt.
Erstellt am 13.07.2013 um 09:23 Uhr von ratlosinSeattle
Vielen Dank für eure Antworten. Es hat zwar eine Weile gedauert, bis ich mir einen Ruck geben konnte, aber wir haben jetzt eine BR-Vorsitzende (mich) und einen Stellvertreter. Leider haben wir ein "dickes Paket" von den Ausgeschiedenen geerbt (Tarifvertrag läuft kurz nach der Betriebsstillegung ab etc.) und unser Organisationsgrad ist gering ... Aber ein paar Monate haben wir ja noch. Kann gut sein, dass ich mich hier ab und an noch Rat suchend melde!
Nicht mehr ganz so ratlos,
ratlosinSeattle