Hallo,

die Geschäftsleitung hat vor einiger Zeit einen betrieblichen Suchtbeauftragten bestellt. Hat der BR hier Mitbestimmungsrechte? Können wir ggf. die Abberufung erzwingen?

Aus unserer Sicht arbeitet er nicht wie er sollte. Z.B. sucht er das Gespräch mit der Partnerin eines Betroffenen, ohne diesen davon in Kenntnis zu setzen; oder er steht unangemeldet bei einem Betroffenen vor der Tür, um zu prüfen, ob er Alkohol getrunken hat. Oder er sucht das Gespräch mit der Ärztin des Betroffenen (diese lehnte die Auskunft natürlich ab)...