Lt § 79 heißt es ja (...) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet (,,,)

Was genau ist mit Ersatzmitglieder in diesem Fall gemeint?

1.Sind das die, die als Ersatzmitglied vorhanden sind aber noch nie bei einer ordentlichen Sitzung teilgenommen haben?

2.Sind das die, die schon mal an einer ordentlichen Sitzung teilgenommen haben?

Dürfen ordentliche Mitglieder den Ersatzmitglieder unter Punkt 1 und Punkt 2 die Inhalte die unter §79 fallen unter einander kommunizieren?

Gibt es dazu ggf Quellenangaben bzw Kommentare?

LG