Guten Abend !

In unserer Firma sind Mitarbeiter in 50% Teilzeit beschäftigt. Diese Teilzeit wird durch 2 Wochen Vollzeit(8h) ./. 2 Wochen Frei abgehalten. Nun behauptet unsere Personalleiterin, dass diesen Mitarbeitern lediglich 15 Tage Urlaub zustehen. Diese 15 Tage werden nur in der 2 wöchigen Beschäftigung genommen. Andere AN, welche ebenfalls 50% teilzeitbeschäftigt sind, allerdings täglich 4 Stunden arbeiten, erhalten 30 Tage Urlaub.

Auszug aus dem MTV: " Den AN steht in jedem Urlaubsjahr ein Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu. Sie gelten, soweit nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Regelungen enthalten sind. ...Die Dauer des Urlaubes beträgt für alle Arbeitnehmer 30 Tage.Urlaubstage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage der Woche ist der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen."

Meine Frage: Ist diese Aussage der Personalleiterin laut MTV vielleicht korrekt, verstößt aber gegen das BUrlG?