Erstellt am 26.04.2013 um 21:51 Uhr von Watschenbaum
das hat seine Richtigkeit und würde auch nicht gegen das BUrlG verstossen
Erstellt am 26.04.2013 um 22:14 Uhr von Laffo
@Watschenbaum
Besagt § 3 BUrlG nicht 24 Tage Urlaub bei einer 6 Tage Woche, also 20 Tage bei einer 5 Tage Woche..mindestens.
Erstellt am 26.04.2013 um 22:27 Uhr von nicoline
Laffo,
guckst Du hier:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub2.htm
und hier:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub3.htm
Erstellt am 26.04.2013 um 23:11 Uhr von Laffo
nicoline
lt. deinem Link: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rechnen.php
Urlaubsanspruch umrechnen
Die Formel:
vertraglicher Urlaubsanspruch / 5 Tage
×
gearbeitete Tage / Ausgleichszeitraum in Wochen
Mein linkUrlaubsanspruch beträgt 30 Tage in der 5-Tagewoche (Zahl der Tage).
Mein linkAusgleichszeitraum umfasst 26 Wochen (Zahl der Wochen),
in diesem Zeitraum habe ich an 130 Tagen Arbeitspflicht (inkl. Urlaub, Feiertage, krank etc.).
30 / 5 Tage × 130 gearbeitete Tage / 26 Wochen des Ausgleichszeitraums
= 30 (ein Bruchteil ab einem halben Tag Tarifurlaub wird aufgerundet)
Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Ich glaube, da werden wohl ein paar AN besch..sen!!!
Erstellt am 26.04.2013 um 23:40 Uhr von poiuz
"2 wochen vollzeit/2wochen frei/15 tage urlaub/ 5wochen urlaub
jede woche 5 tage a 4 stunden/ 30 tage urlaub/ 6 wochen urlaub
da liegt eine klare ungleichbehandlung vor
entweder alle 5 oder alle 6 wochen. alles andere geht nicht"
Eh .. nubbel? 15 Tage Urlaub sind drei wochen urlaub, die hälfte von denen die jeden Tag arbeiten, das ist schon richtig so.
Erstellt am 27.04.2013 um 00:10 Uhr von Valdi
Laffo, ich arbeite auch 50% Teilzeit / mit festgelegten Schichten/ wir habenauch 30 Tage Urlaubsanspruch und ich habe 15 Tage Urlaubsanspruch. Diese trage ich in meinen Arbeitswochen ein/ Beispiel: die Arbeitstage im Jahr sind 240 minus Feiertage / teile durch 2/ dann kommste auf die Solltage 50% davon gehen 15 Tage Urlaub weg. Keine Benachteiligung! Absolut korrekt diese Aussage.
S
Erstellt am 27.04.2013 um 00:31 Uhr von Valdi
Wir haben X Teilzeitmodelle und als BR achten wir sehr auf die vertraglichen Einzelheiten / wie wird es administrativ verbucht usw. Habe 10 Jahre auf Abruf gearbeitet dann im 3 Wochen Takt / zur Zeit 1Woche arbeiten 1Woche frei dann Nachtschicht 2 oder 3 Tage. Dies alles in 50% Teilzeit / deshalb kenn ich dieses Thema aus dem ff. Es ist sehr wichtig sich damit zu Befassen. Denn wie werden kranken Tage berechnet? Gibt es ein Auf und Abbau Zeitkonto?
In meiner Freiwoche brauch ich mich nicht krank zu melden usw.Lg. Valdi
Erstellt am 27.04.2013 um 09:06 Uhr von gironimo
>Bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage der Woche ist der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen<
heißt es ja im MTV.
Aus meiner Sicht ist die Meinung der Personalabteilung richtig.
Erstellt am 27.04.2013 um 09:40 Uhr von Nubbel
ihr habt recht, ich hatte nen knoten im hirn:
2 wochen arbeiten/2 wochen frei/ 15 tage urlaub:
2 wochen frei/ 10 tage urlaub/ 2 wochen frei/ 5 tage urlaub = 7 wochen jahresurlaub
jeden tag 4 stunden/ 30 tage urlaub = 6 wochen jahresurlaub
Eh .. nubbel? 15 Tage Urlaub sind drei wochen urlaub, die hälfte von denen die jeden Tag arbeiten, das ist schon richtig so.
Antwort 5 Erstellt am 26.04.2013 um 23:40 Uhr von poiuz 212183
stimmt, teilzeitkräfte bekommen ja auch nur die hälfte jahresurlaub.
du hast recht, mit meiner ersten rechnung lag ich falsch, richtiger wird es dadurch allerdings nicht.
Erstellt am 27.04.2013 um 10:26 Uhr von Lotte
Deine Rechnung geht so oder so nicht auf. Sie arbeiten einfach nur 2,5 Tage in der Woche im Durchschnitt. Das entspricht 15 Tage Jahresurlaub, wenn es bei einer 5-Tage Woche 30 Tage gibt.
Dass sie mehr frei haben, liegt nicht am Urlaub, sondern daran, dass sie in einer 2,5 Tage Woche arbeiten!
Erstellt am 27.04.2013 um 10:34 Uhr von Nubbel
wenn man 2,5 tage die woche arbeitet, hat man pro woche 3 tage urlaub, für 6 wochen also 18 tage jahresurlaub.
es kommt schon aufs endergebnis an, wegen der gleichbehandlung, weisst du?
Erstellt am 27.04.2013 um 11:09 Uhr von Watschenbaum
Lotte rechnet schon richtig, zu frühes "aufrunden" verfälscht das Ergebnis,
gerundet wird erst am Schluß, falls nötig
"
Erstellt am 27.04.2013 um 11:40 Uhr von Nubbel
Erstellt am 27.04.2013 um 11:53 Uhr von Lotte
wann denn nicht?
Hier mal zum nachrechnen: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rechnen.php
Und: Hier gibt es gar nichts zu runden. 65 Tage in 26 Wochen = 15 Tage Urlaub bei 30 Tage Anspruch für 5 Tage-Woche.
Erstellt am 27.04.2013 um 12:41 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Sowohl das BUrlG als auch jeder TV gibt den jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub in TAGEN und NICHT in WOCHEN an. Und ein UrlaubsTAG bedeutet ausschließlich, dass ein AN an diesem TAG von seiner Arbeitspflicht freigestellt ist.
AN A hat laut TV pro Kalenderjahr (= 52 Wochen) einen Anspruch auf 30 Urlaubstage bei wöchentlichen 5 Arbeitstagen.
AN B arbeitet im konstanten 2wöchigen Wechsel "Arbeit/Frei" aber nur 26 Wochen mit jeweils 5 Arbeitstagen. Der Urlaubsanspruch beläuft sich somit völlig rechtens auf 15 Tage!
Will AN A im Zeitraum vom 29.4.-31.5.13 von seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung freigestellt werden, muss er 21 Urlaubstage einreichen. Diese 21 Tage entsprechen aber nicht 4 Wochen + 1 Tag Urlaub sondern ergeben 5 Wochen Erholungsurlaub.
Will AN B im selben Zeitraum von seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung freigestellt werden, muss er z.B. 12 Urlaubstage opfern, so das "Frei" auf die Kalenderwochen 20/21 fallen würde.
Müsste er hingegen in der 20./21. KW arbeiten, wäre er im vorgenannten Zeitraum an nur 9 Tagen von seiner Arbeitspflicht freizustellen, um 5 Wochen Urlaub machen zu können.
Schon allein diese Beispiele zeigen, dass man Urlaubstage NICHT in zur Verfügung stehende Freizeit umrechnen kann.
Einen Anspruch auf z.B. 6 WOCHEN Urlaub gibt es schlicht weg und einfach nicht!