Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat Mitte Januar einen Schwerbehindertenausweis bekommen und dem AG davon informiert. Der Ausweis ist rückwirkend zum Juli 2012 ausgestellt. Im Zeiterfassungssystem erschien dann für 2013 48 Tage Urlaub. 36 Tage für unsere 6- Tagewoche und zusätzlich 12 Tage, davon ausgehend, das die anderen 6 Tage für 2012 rückwirkend angerechnet wurden.
Der Mitarbeiter hat nun die zusätzlichen 12 Tage Urlaub aufs Jahr 2013 verteilt, 1 Woche April und dann nochmal 1 Woche August. Diese wurden auch vom Storemanager genehmigt.
Nun ist durch Zufall entdeckt worden, das die 6 Tage für 2012 zum 31.März verfallen sind weil nicht genommen. Auf Nachfrage beim Storemanager únd der Personalabteilung hiess es, das ist wie ganz normaler Urlaub zu betrachten und selbst Schuld weil nicht genommen und jeder weiss, das am 31. März der Resturlaub verfällt.
Hätte nicht der Storemanager den Mitarbeiter darauf hinweisen müssen, das der MA noch die 6 Tage vom letzten Jahr hat und er sie nehmen muss bevor sie verfallen???? Nicht erst im April wie im Urlaubsschein angegeben? Die 36 Tage für das laufende Jahr wuden bereits bis Januar gegehmigt (Urlaubs-BV). Zumal mal eben so Urlaub nehmen kann man ja nun auch nicht wie man will.
Die Personalabteilung sagte noch, das war ein Versehen mit den Urlaub rückwirkend für 2012 und wenn er genommen worden wäre bis März, dann hätte der MA Glück gehabt. Und nun Pech gehabt.
Ist der Urlaub nicht so eine Art Sonderurlaub? Und was kann man nun in diesem Fall machen.
Danke für eure Antworten
MfG Stella