Erstellt am 25.04.2013 um 11:36 Uhr von petrus
Kommt drauf an...
Wie ist denn die generelle Arbeitszeit dieser Abteilung? Ist der Arbeitsanfall gleichmäßig verteilt oder braucht man zu bestimmten Zeiten mehr Arbeitskräfte? Weitere Gründe?
Beispiel: Ein Kindergarten ist von 7-13 Uhr geöffnet (leider noch normal im wilden Süden :-( ). Die meisten Kinder sind im Zeitraum von 8-12 Uhr anwesend. Viele Kindergärtnerinnen (und -gärtner) haben somit eine 50%-Stelle, einige auch eine 75% Stelle.
Wenn jetzt ein(e) 50%-Tz-MA eingestellt und in der "Hauptzeit" zwischen 8 und 12 eingesetzt werden soll, kann dann auch stattdessen eine 75%-Kraft Vollzeit arbeiten? Natürlich nicht, denn außerhalb der 75%, die sie ja schon hat, ist die Kita zu. Kann dann wenigstens eine 50%-Kraft auf 75% aufstocken? Auch negativ, da diese ja nur zwischen 7 und 8 bzw. 12 und 13 Uhr zusätzlich arbeiten kann - der zusätzliche Bedarf des ArbGEb aber eben nicht in diesem Zeitraum liegt....
Anderes Beispiel: In einem Betrieb läuft eine Vormittagsschicht von 8-12 und eine Nachmittagsschicht von 12:30 bis 16:30 Uhr. Eine MA der Vormittagsschicht würde gern "aufstocken" und hat dies nach §9 TzBfG dem ArbGeb mitgeteilt, dieser will für die Nachmittagsschicht aber lieber eine externe 50%-Kraft einstellen.
Hier sollte der BR selbstverständlich widersprechen, da ja gegen ein Gesetz (den schon genannten §9 TzBfG) verstoßen wird.