Hallo,
vom 28.1.13-1.2.13 nahm ich an einem Seminar zum Betriebsverfassungsgesetz teil. Das Seminar begann am Montag erst mittags. Dieser Umstand wurde mir erst am Sonntag vor Seminarbeginn klar und ich beschloss, den frei werdenden Vormittag mit Heimarbeit zu verbringen, um den Vertretungsaufwand für die Kollegen zu verringern. Abgemeldet zum Seminar war ich bereits seit der Vorwoche und zwar für die ganze Woche ganztägig.
Wichtig ist noch, dass es in meiner Firma bzw. für mich eine Gleitzeitregelung gibt, dass ich verkürzt arbeite (27 h) und Überstunden nicht vergütet werden.
Für unser Zeiterfassungsportal habe ich die Stunden wie angefallen eingetragen und auch für die Heimarbeit – zu Dokumentationszwecken, da wegen Überstungen-Regelung (kein Ausgleich) ohnehin keine Anrechnung zu erwarten war - einen Zeitkorrekturbeleg verfasst. Zwei Monate später (wo der AG mich aus anderen Gründen "auf dem Kieker" hat) erhalte ich nun eine Abmahnung, weil ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hätte, indem ich zum Einen den Ort meiner Arbeit am Montag Vormittag selber bestimmt hätte und zum Anderen die Erlaubnis zur Heimarbeit nicht vorher bei meinem Vorgesetzten eingeholt hätte. Ich bin der Meinung, dass der AG in einem solchen Fall von mir aus die Heimarbeit nicht anerkennen kann, dass das Verhalten aber nicht abmahnwürdig ist. Wie seht ihr das?
Vielen Dank vorab für Antworten
Kriter