Hallo Forumteilnehmer,
wir haben auf Antrag zugestimmt, dass Leiharbeitnehmer bei uns vorrübergehend beschäftigt werden dürfen. aus diesem vorübergehend, ist allerdings eine Beschäftigung der Leiharbeiter von bis zu zwei Jahren geworden. Jetzt habe ich (BRV) gelesen, dass Leiharbeiter nicht auf Dauerarbeitsplätze beschäftigt werden dürfen, da dieses nicht mehr nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG eine " nur "vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung ist. was kann ich jetzt als BR unternehmen, um diese dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitern zu untersagen.