Hallo,
wir haben folgende Problematik:
Bevor der BR gegründet wurde ist Jahresarbeitszeit mit den MA (die in Schicht arbeiten - Produktionsbetrieb) vereinbart worden.
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Std. bei einer 5 Tage Woche - also 1.980 Std. pro jahr.

Die Jahresarbeitszeitkonten der MA sind teilweise individuell einzelvertraglich auf über 1.980 Std. /Jahr angehoben worden (z.B. 2.200 Std./Jahr).

Es gibt KEINE Arbeitszeit Betriebsvereinbarung.

Wir sind ein Saisonbetrieb (Hochsaison = Sommer).

Problem:
Der AG hat seit 2 Wochen für die Nachtschicht von Sonntag auf Montag einige Positionen (ca. 4 MA/Anlage) in den Schichten gestrichen (steht auch so auf Schihctplan) so dass deren Arbeitswoche erst mit der Nachtschicht von Montag/Dienstag beginnt und mit der Schicht Donnerstag/Freitag (jeweils 8 Std.) endet und diese somit nur eine 4-Tage Woche haben (mit der wöchentlichen Arbeitszeit - ohne Zuschläge - von 32 Std.).

Das Einkommen der MA wird verstetigt gezahlt.

Einige MA haben nun Sorge dass sie ihre individuell verhandelten Jahresarbeitszeitkonten nicht "voll" bekommen.

Besteht lt. § 615 BGB Annahmeverzug des AG wenn dieser die Arbeitskraft der MA nicht einfordert (er lt. Schichtplan anweist das sie nicht arbeiten sollen)?

Haben die MA ein recht auf die 5 Tage Woche wenn dieses lt. TV vorgesehen ist?
Der AG verneint dieses da ja das Jahresarbeitszeitmodell gelten wurde und er lt. § 106 GewO das Direktionsrecht hat.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten