Hallo,

bei uns ist heute Wahl (Persönlichkeitswahl), läuft auch alles soweit. Nachher ist dann Auszählung und die Gewählten werden noch heute benachrichtigt. Haben 3 Arbeitstage Zeit, um das Mandat abzulehnen (oder eben auch nicht) und Dienstag könnte dann der endgültige BR feststehen (§ 14 Abs1 WO). Soweit so gut.

Die Frage:

Was ist, wenn z.B. übermorgen, am Freitag, ein gewähltes Mitglied ablehnt. Beginnt dann die 3Tagesfrist (Arbeitstage) bei dem neu nachgerückten und benachrichtigten BRM von neuem? Verschiebt sich die endgültige Bennenung des BR dann weiter nach hinten - in dem Fall dann Mittwoch nächste Woche? Das kann ich jetzt so nicht aus der WO rauslesen...

Gruß Freigeist