Kann, wenn sich die Umstände ändern eine einmal gegebene Ablehnung des BEM zurückgezogen werden? Und passt hier das BEM überhaupt?
Nach längerer Krankheit wurde einem Mitarbeiter (=MA) ein BEM angeboten. Dieses lehnte er ab, da er sich mit seinem Vorgesetzten bereits gütlich geeinigt hatte, bzw. der Vorgesetzte schon Maßnahmen zur Entlastung eingeleitet hatte. Der MA hatte unter enormen Arbeitsdruck gestanden weil es keine Vertretung für ihn gegeben hatte. Während seiner längeren krankheitsbedingen Abwesenheit konnte der Vorgesetzte endlich eine Vertretung für den MA einstellen. Durch diese Maßnahme reduzierte sich die Belastung für den MA auf ein verträgliches Maß. Außerdem reduzierte der MA seine Stunden nach TzBfG. Damit war alles im grünen Bereich und das angebotene BEM nicht mehr erforderlich und wurde daher vom MA abgelehnt.
Inzwischen sind ca. 6 Monate vergangen, die Abteilung umstrukturiert, ein neuer Vorgesetzter in Amt und Würden und der MA wurde gebeten wieder voll zu arbeiten. Diesem Ansinnen würde der MA auch zustimmen, aber nur wenn er 2 Tage von zuhause aus arbeiten könnte, um auf diese Weise in häuslicher Umgebung entspannter arbeiten zu können (der MA ist als engagierter MA bekannt und Arbeiten von zuhause in der Abteilung durchaus üblich und möglich). Einer vollen 40 h Woche in der Firma, so schätzt er es ein, würde er nicht gewachsen sein.
Bei einigen Mitarbeitern ist "Arbeiten von zuhause aus" in den Arbeitsverträgen mit festen Wochentagen fixiert, ansonsten verweist ein Handbuch für Vorgesetzte darauf, dass es keine Richtlinie für "Arbeiten von zuhause aus" gibt und dass die grundsätzlichen Überlegungen wie folgt sind: Wer in der Nähe einer Niederlassung arbeitet, sollte nicht nur von zuhause aus arbeiten; wenn jemand regelmäßig von zuhause aus arbeitet, hat das im AV geregelt zu sein; die Erlaubnis an einzelnen Tagen von zuhause aus zu arbeiten, kann vom Vorgesetzten erteilt werden.
Können wir, wegen der geänderten Umstände (neuer Vorgesetzter, Umstrukturierung) das BEM noch mal aktivieren? Oder muss der MA erst noch mal 6 Wochen krank sein, bevor ein neues BEM eingeleitet werden kann?
Letzlich kann der MA ja auch bei Teilzeit bleiben, dann stellt sich auch die Frage nach dem Arbeiten von zuhause aus nicht. Andererseits würde der MA gern aus finanziellen Gründen und der Arbeitgeber gern aus Gründen des erhöhten Arbeitsanfalls wieder auf Vollzeit gehen.
Unsere Personalabteilung in Deutschland hat wahrscheinlich kein Problem damit, aber der Vorgesetzte ist jetzt nicht mehr aus Deutschland, sondern aus einem Land mit anderen Vorstellungen in Bezug auf "von zuhause aus arbeiten".
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