Erstellt am 27.02.2013 um 10:17 Uhr von gironimo
Wir kennen ja die Geschichte nicht. Wenn Ihr aber den Kollegen helfen wollt, tut dies.
Teilt der PDL mit, dass sie sich gefälligst mit Ihren Äußerungen zurück halten soll und sich nicht in die Arbeit des BR einzumischen hat.
Ihr habt als BR die Interessen der AN zu vertreten - und da gibt es keine Zensur!
Erstellt am 27.02.2013 um 13:05 Uhr von rkoch
Es ist auch nicht ganz unwichtig, warum dieses Gespräch stattfindet...
Ist tatsächlich der §104 im Spiel (Betreff!), sprich: hat der BR die Entfernung eines betriebsstörenden AN beschlossen, und ignoriert der AG diesen, so kann der BR beim ArbG seinen Beschluss durchsetzen... Das der AG unkooperativ war und dem BR den Mund verbietet, kommt dann da gar nicht gut. Natürlich muss trotzdem überhaupt ein betriebsstörendes Verhalten vorliegen.
Läuft das ganze hingegen z.B. über eine Beschwerde beim BR (§85 BetrVG), so kann der BR hier seine Interessen vor die Einigungsstelle bringen.
War es eine Beschwerde beim AG (§84) geht das zwar nicht, aber dann kann der AN erneut nach §85 beim BR beschwerde einlegen...
So kann der BR auf jeden Fall aktiv werden.
> PDL will uns den Mund verbieten, um Operateur zu halten. Wie koennen wir uns
> wehren??
So weit die Frage allein um dieses Gespräch geht: einfach nicht den Mund verbieten lassen. Wie will die PDL erreichen, dass ihr nichts sagt? Den Mund zukleben, oder was? Natürlich können Sie Euch aus dem Raum schicken, wenn ihr nicht z.B. wegen §85 Beteiligte an der Sache seid. Aber dann muss die Sache eben auf o.g. Füße gestellt werden, dann können sie Euch nicht mehr ignorieren oder ihr setzt Eure Rechte vor dem ArbG bzw. der Einigungsstelle durch.