Hallo,
bei uns ist grade folgendes los. Einige Arbeitsverträge werden entfristet, zu dem Zweck hat der AG sich gedacht, gleich neue Arbeitsverträge aufzusetzten. Weil die alten schon zum Teil recht alt sind und nun angepasst werden sollen.
Diese Arbeitsverträge hat uns der AG in einer Sitzung am Montag vorgestellt und möchte diese ab 01.03. starten lassen. In denm Arbeitverträgen ist ein komplett neuer absatz zu E-mail und Internetznutzung enthalten.
Auch das der AN seine Einwilligung nach §4a BDSG gibt. Email sollen bis zu 6 Monaten gespeichert werden.
Wir als BR haben ein wenig Bauchschmerzen weil:
A uns die Zeit sehr gering vorkommt und wir auf diesem GEbiet nicht geschult sind
B wir uns Fragen ob wir dem Vertrag überhaupt zustimmen dürfen bzw. Mitsprachtrechz haben
C die Einwilligung nach §4a BSGD ja hier nicht auf freiwilliger Basis passiert, was aber laut Gesetzt vorgesehen sein soll

Unser Idee ist es dem AG vorzuschlagen den Passus aus dem Vertrag rauszunehmen und stattdessen mit uns eine Betriebsvereinbarung über die E-Mail und Internetnutzung zu schließen.
Was meint ihr?