Erstellt am 26.02.2013 um 15:19 Uhr von gironimo
400,-Euro-Menschen sind doch Arbeitnehmer wie alle anderen AN auch. Darum sind sie wie alle anderen Arbeitnehmer zur Versammlung während der Arbeitszeit bezahlt freizustellen.
Ich nehme mal an, dass der Abteilungsleiter nicht der oberste Chef ist. Darum verlangt von diesem, dass dieser mit dem Abteilungsleiter spricht und die Teilnahme der 400,-Kräfte sicherstellt.
Erstellt am 26.02.2013 um 16:17 Uhr von rkoch
> ihr könnt da ja gerne hin aber wir werden diese zeit und anfahrt nicht bezahlen
Interessant an der Sache: Der Abteilungsleiter findet hier Worte, die mich stutzig machen....
Das er von Bezahlen der Arbeitszeit reden würde, ist schlüssig. Da die Anfahrt normalerweise (!) Sache der AN ist und insofern vom AG nie bezahlt wird, ist seltsam, dass er das extra erwähnt.....
Denn sofern die Betriebsversammlung außerhalb derer Arbeitszeit anfällt und sie deshalb extra herfahren, sind sowohl die Arbeitszeit als auch tatsächlich die Anfahrtskosten zu vergüten! Offenbar ist das dem Abteilungsleiter sehr wohl bekannt, sonst würde er diese wohl kaum erwähnen! Ein Schelm der schlimmes dabei denkt.... Dumm nur, dass wie immer die Kollegen dieses Geld selbst einklagen müssten, wenn der AG seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.... Insofern läßt diese Aussage durchblicken, dass er die Kollegen absichtlich falsch informieren will, um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen dass ihnen kein Geld zusteht - und im Zweifelsfalle fest damit rechnet, dass diese das Geld dann eh nicht einklagen...
Bei 400 EUR-Kräften ist da aber übrigens ein bisschen Vorsicht geboten, dass sie ihren Geringfügigkeitsanspruch nicht verlieren, weil sie durch das "Zusatzeinkommen" zu viel verdienen. Ggf. kann man mit dem AG auch ausmachen, dass diese die Zeit dann anderweitig abfeiern, zwingen kann man ihn aber dazu nicht.
Erstellt am 26.02.2013 um 16:29 Uhr von ohnewissen
Zu dem Quellen:
§ 42 I, S. 1 (erster Halbsatz) BetrVG.
Hier ist von AN eines Betriebs die Rede. Also ohne Einschränkung.
Wenn Du einen Fitting zur Hand hast: Rd Nr. 14.
§ 44 I, S. 2 und 3 BetrVG regelt die Vergütung. Satz 3 zusätzlich die Fahrtkosten.
Hier findest Du jede Menge passende Kommentare.
Ansonsten siehe meine Vorschreiber.
Wenn Du die Quelle von marile sucht: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
@ marile: Inhaltlich bin ich bei dir. Aber 400,- Kräfte nehmen sich 'nen Anwalt? ;-)
Erstellt am 26.02.2013 um 17:17 Uhr von gironimo
Ich denke, hier wird es nicht nötig sein - wenn sich der Abt.Leiter stur stellt - die AN selbst klagen zu lassen. Hier kann der BR schon Schritte einleiten, da hier offensichtlich AN gehindert werden sollen, an der Versammlung teilzunehmen.