Erstellt am 22.02.2013 um 09:21 Uhr von gironimo
laßt Euch bloß nicht auf eine windige Regelungsabrede ein.
Ja, wir haben schon eine BV über Zielvereinbarungen abgeschlossen. Da kommt es ja sehr stark darauf an, von welchen Zielen hier überhaupt gesprochen wird.
Auch Arbeitsbemessung/Mitarbeiterkapazität läßt sich nicht mit einer BV von der Stange regeln, da es ja verschiedene Methoden gibt und letztendlich auch die verschiedenen Tätigkeiten eine Rolle spielen.
Ich würde Euch da eher raten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen und an Hand der betrieblichen Begebenheiten und Vorstellungen des AG eine BV auszuarbeiten.
Erstellt am 22.02.2013 um 15:18 Uhr von rkoch
Wozu braucht es da eine Vereinbarung? Im Grunde wird einfach nur der real gearbeitet Anteil bewertet und auf Vollzeit hochgerechnet.
Bsp: 35h-Woche, davon 31h gearbeitet, 4h BR-Arbeit: Bezahlt wird Arbeitsleistung/31*35.
Und der AG hat schlicht sorge zu tragen, dass die BRM ihrer BR-Arbeit nachgehen können. Entweder indem er für die Zeit des Arbeitsausfalls Ersatzkapazität bereitstellt oder indem er einfach den Arbeitsausfall als gegeben akzeptiert.