Wir sind ein Standort in Bayern mit drei Firmen: A (KG), B (GmbH) und C (KG).
Der Mutterkonzern, A, hat seinen Sitz eben in Berlin (Verwaltung und Personalwesen) und (neben unserer Produktion in Bayern) eine weitere Dependance/Betriebsteil (Produktion) in Sachsen (S).

Wir sind am Standort Bayern ein BR (seit nunmehr fast 22 Jahren) und selbst tätig erstmals seit 2 Jahren und vertreten in den drei Firmen insgesamt 120 AN (A = 70, B = 25, C = 25).
In S gibt es nur den Betriebsteil des Mutterkonzern A mit 44 AN und einem 3köpfigen BR.
B und C (eigene GmbH und KG) gibt es nur in Bayern, nicht in Sachsen und auch nicht in Berlin (die sind ohne BR).

Wir wollen/müssen jetzt einen WA ins Leben rufen - was der Arbeitgeber überhaupt nicht gerne hat.
Fragen:
- Müsste es einen GBR geben? Wenn ja, wie und warum und mit wem (weil nur wir die Firmen B und C am Standort haben, die aber Töchter von A sind)?
Wenn nein, warum nicht?
- Oder können wir einen WA auf BR-Ebene nur in Bayern ins Leben rufen?
Müssen wir Rücksicht nehmen auf Sachsen?
- Bekämen wir auch Daten des Mutterkonzerns A (eine KG)?

Zur Info:
Der gemeinsame BR in Bayern wurde damals mit Zustimmung der Gewerkschaft und des Arbeitgebers auf diese Art und Weise gegründet (Zusammenschluß A, B, C).



Erstellt am 10.02.2013 um 21:35 Uhr
von Portionierer